Sind Sie bei einem Fehlalarm vor unnötigen Kosten geschützt?
Bei einem durch einen Fehler verursachten Alarm – ohne vorherigen Brand oder Einbruch – tragen Sie die finanziellen Konsequenzen, beispielsweise die Einsatzkosten der Feuerwehr.
Ansprüche der Feuerwehren stellen öffentlich rechtliche Ansprüche dar, die in einer Betriebs-HV der Definition nach nicht versichert sind. Es sind nur privatrechtliche Ansprüche in den Versicherungsbedingungen definiert. Bei uns sind in diesem Fall auch öffentlich rechtliche Ansprüche vom Versicherungsschutz erfasst.