Leitfaden für Angehörige: Versicherungen nach einem Todesfall regeln

Was passiert mit den einzelnen Versicherungen nach einem Todesfall? Und welche Unterschiede gilt es bei den verschiedenen Versicherungen zu beachten? Wir klären auf.

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, sind die Trauer und der Schmerz allgegenwärtig. Man hat ganz andere Dinge im Kopf als Papierkram zu erledigen. Und trotzdem müssen auch organisatorische Dinge geregelt werden, für die man eigentlich gar keine Kraft hat. Um den Überblick zu behalten und bei der hohen emotionalen Belastung keine wichtigen Punkte zu vergessen, zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen und welche Fristen Sie kennen sollten.

Überblick: Welche Regeln gelten beim Tod eines Versicherungsnehmers?

Generell sind je nach Art der Versicherung unterschiedliche Dinge zu tun und zu melden. Wichtig ist es, dies nicht auf die lange Bank zu schieben, um eventuelle Fristen nicht zu verpassen. Die genauen Bedingungen und Fristen finden Sie immer in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Gut zu wissen: Personenversicherungen enden in der Regel automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Personenversicherungen sind Versicherungen, mit denen Versicherungsnehmer Risiken, die sich direkt auf ihre Person beziehen, versichern. Es handelt sich z. B. um die Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung. 

Sachgebundene Versicherungen werden dagegen normalerweise vom Erben übernommen oder müssen fristgerecht schriftlich gekündigt werden. Bei Sachversicherungen handelt es sich um Versicherungen, die das Eigentum des Verstorbenen betreffen, also sachgebunden sind, z. B. die Wohngebäudeversicherung.

Was ist bei Personenversicherungen der VHV im Todesfall zu tun?

Unfallversicherung

  • Mitteilung über Tod des Versicherungsnehmers und Nennung des Todesdatums
  • Schadenanzeige, falls es ein Unfalltod war und die Leistung mitversichert ist

Die Unfallversicherung endet normalerweise automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Theoretisch kann ein mitversicherter Partner die Unfallversicherung vom Angehörigen übernehmen. Bei einer Familienversicherung bleiben die Kinder beitragsfrei bis zu dem im Bedingungswerk zugrundeliegendem Lebensjahr mitversichert. In diesem Fall wird der gesetzliche Vertreter des Kindes der neue Versicherungsnehmer. Einzige Einschränkung: Der Vertrag darf noch nicht gekündigt worden und der Verstorbene darf nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse ums Leben gekommen sein.

Private Haftpflichtversicherung 

  • Mitteilung über Tod
  • Kopie Sterbeurkunde mitsenden

Der Versicherungsvertrag wird mit dem mitgeteilten Sterbedatum aufgehoben. Wenn kein Sterbedatum vorliegt, endet der Vertrag mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Bei einer Familienversicherung bleibt der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit bestehen (mindestens sechs Monate). Wenn kein neuer Versicherungsschutz beantragt wird, entfällt der Versicherungsschutz anschließend. Wird die Beitragsrechnung durch den Ehegatten eingelöst, wird der Ehegatte neuer Versicherungsnehmer.

Was ist bei Sachversicherungen der VHV im Todesfall zu tun?

Wohngebäudeversicherung

  • Mitteilung über Tod
  • Kopie Sterbeurkunde mitsenden
  • Name und Anschrift des/der Erben mitteilen
  • später Kopie des Grundbucheintrags einreichen

Die Wohngebäudeversicherung geht mit allen Rechten und Pflichten auf den oder die Erben über. Es besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht, sondern die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablaufdatum. Außerdem geht die Informationspflicht, die Versicherung z. B. über einen Leerstand zu informieren, auf die Erben über.

Sollte das Gebäude noch mit einer Hypothek belastet sein, ist die Kündigung in der Regel nur mit dem Einverständnis der Kreditbank möglich. Im Falle eines Verkaufs der Immobilie durch den Erben wird dem Käufer ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, das er innerhalb von vier Wochen nach Eigentumsübergang, also die Eintragung ins Grundbuch, ausüben kann. 

Hausratversicherung

  • Mitteilung über Tod und Nennung des Todesdatums
  • Information über weitere Nutzung

Der Versicherungsvertrag endet zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, außer der Erbe hat mit der verstorbenen Person im selben Haushalt gelebt. Dann wird der Vertrag auf den Erben umgeschrieben. Sollte der Haushalt schon vor Ablauf der zwei Monate aufgelöst werden, dann endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt, jedoch frühestens zum Eingang der Mitteilung.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

  • Mitteilung über Tod
  • Kopie Sterbeurkunde mitsenden
  • Name und Anschrift des/der Erben mitteilen
  • später Kopie des Grundbucheintrags einreichen

Der Vertrag für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht Versicherung geht auf die Erben über. Es besteht kein Sonderkündigungsrecht, eine Kündigung ist mit der regulären 3-Monats-Frist möglich.

Tierhalter-Haftpflicht

  • Mitteilung über zukünftigen Besitzer und Zeitpunkt des Besitzerwechsels

Bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer. Andernfalls entfällt der Schutz, auch, wenn beispielsweise das Tier in ein Tierheim kommt oder eine andere Person das Tier aufnimmt.

Allgemeine organisatorische To-Dos für Angehörige im Todesfall

Neben den Versicherungsfragen gibt es aber natürlich auch ganz andere allgemeinere Dinge zu regeln. Wir haben kurz und knapp aufgelistet, welche Punkte Sie nicht vergessen sollten.

  • Arzt informieren für Totenschein
  • Bestattungsunternehmen kontaktieren
  • Verfügungen zusammenstellen: Organspende, Willenserklärung zur Bestattung, Vorsorgevertrag mit Bestattungsunternehmen
  • Persönliche Unterlagen zusammenstellen, um sie z. B. für die Beantragung der Sterbeurkunde griffbereit zu haben: Personalausweis, Reisepass, Geburts- und Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde Ehepartner, Krankenversicherungskarte, Rentennummer, Dokumente über eventuell vorhandene Grabstelle, Mitgliedsausweis einer Gewerkschaft
  • Todesfall beim Standesamt anzeigen und Sterbeurkunde beantragen (spätestens am 3. Werktag)
  • Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und andere Versicherungen informieren (Fristen beachten)
  • Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (mit Testament)
  • Bankgeschäfte regeln (und Verträge, Mitgliedschaften, Abos kündigen)
  • Persönliche Dinge klären wie Planung für Beisetzung, Trauerfeier etc., Klärung von Haushaltsfragen und -auflösung

Hilfreiche Tipps bei der Organisation:

  • Am besten legen Sie alle wichtigen Dokumente in einem Ordner ab, um gesammelt alle Unterlagen griffbereit zu haben.
  • Informieren Sie die Versicherungen so schnell wie möglich, um eventuelle Fristen nicht zu verpassen.
  • Der Blick auf die Kontoauszüge der letzten 12 Monate oder noch länger hilft dabei, den Überblick über Zahlungen der verstorbenen Person zu bekommen. Das kann z. B. für die Kündigung von Verträgen hilfreich sein.

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