Wozu braucht man eine private Unfallversicherung?

... und worauf sollte man beim Abschluss achten?

Wenn es um den persönlichen Absicherungsbedarf geht, stellt sich irgendwann die Frage: Sollte ich eine private Unfallversicherung abschließen? Dieser Frage folgen meist erst einmal Zweifel. Ist ein Unfall mit schweren Folgen nicht total unwahrscheinlich? Und zahlt nach einem Unfall nicht die gesetzliche Unfallversicherung? Wir erklären, warum es sich lohnen kann, mit einer privaten Unfallversicherung auf Nummer sicher zu gehen.

Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Um im Falle eines Unfalls bestmöglich abgesichert zu sein, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Denn je nach Schwere der Verletzung können lange und teure Behandlungen folgen, langfristige oder dauerhafte Beeinträchtigungen den Alltag erschweren oder sogar zu Verdienstausfällen führen. Die gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherungen zahlen aber nur in bestimmten Fällen und übernehmen bei weitem nicht alles, was das Konto nach einem Unfall belastet.

Wie wahrscheinlich sind Unfälle?

In Deutschland kommt es im Jahr zu ca. 12 Millionen Unfällen. Ungefähr 25 Prozent davon ereignen sich im Straßenverkehr, ca. 70 Prozent finden im privaten Umfeld oder beim Sport statt. Jeder 20. Erwachsene erleidet pro Jahr einen Unfall, bei Jugendlichen unter 19 sind es stolze 15 Prozent. Es kann also schnell gehen – auch wenn man bisher immer mit einem blauen Auge davongekommen ist.

Unfallvorkommen: Was ändert sich durch Homeoffice?

Seit der Pandemie gehört Homeoffice für die meisten Büroangestellten zum Arbeitsalltag. Bedeutet: Man kann sich seine Zeit teils flexibler einteilen. In der Mittagspause wird schnell der Rasen gemäht oder gekocht, eine Runde gejoggt oder gebügelt. Man verbringt einfach mehr Zeit zuhause. Und dort sitzt man auf einem der zwei gefährlichsten Gegenstände, wenn es um Unfallwahrscheinlichkeiten geht: dem Stuhl. Auch gefährlich ist die Leiter, die für Garten- und Hausarbeit recht häufig im Einsatz sein dürfte. Passiert ein Unfall während einer Mittagspause im Homeoffice, in der man einer privaten Tätigkeit nachkommt, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die Folgen auf.

Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung wertet nur Arbeits- oder Wegeunfälle und Berufskrankheiten als Versicherungsfälle. Unfälle, die in der Freizeit passieren, sind also nicht versichert. Für Kinder, Jugendliche und Studenten greift die gesetzliche Unfallversicherung entsprechend während des Besuchs von staatlich anerkannten Betreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten. Freizeitaktivitäten sind auch hier ausgeschlossen.

Was leistet eine private Unfallversicherung?

Handelt es sich um Unfallfolgen, die reparierbar sind, hilft eine private Unfallversicherung dabei, die bestmögliche ärztliche Versorgung und optimale Reha-Maßnahmen zu finden. Ziel ist es, Versicherungsnehmer vor Folgeschäden zu schützen und für entsprechende Maßnahmen, die z. B. von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden, aufzukommen. Auch kann meist ein Schmerzensgeld oder Krankenhaustagegeld vereinbart werden, das im Versicherungsfall ausgezahlt wird.

Doch manchmal nützt die beste Therapie nichts und es kommt zu einer dauerhaften Beeinträchtigung – der sogenannten Invalidität – als Folge des Unfalls. Der Grad dieser Invalidität bestimmt dann die Höhe der Zahlung, die man aus der privaten Unfallversicherung erhält. 

Darüber hinaus decken die meisten privaten Unfallversicherungen auch Rettungskosten ab, sollte man beispielsweise während eines Skiurlaubs im Ausland die Bergrettung benötigen. Um genau zum individuellen Absicherungsbedarf zu passen, können Zusatzleistungen optional hinzugebucht werden.

Worauf sollte man beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung achten?

  • Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie die Invaliditätssumme hoch genug wählen – sie sollte Einkommensverluste und Mehrkosten ausreichend abdecken. Die Summe ist daher ganz individuell festzulegen. Generell gilt aber: Je jünger man ist, desto höher sollte die Invaliditätssumme sein!
  • Die Invaliditätssumme wird nur dann komplett ausgezahlt, wenn eine 100-prozentige Invalidität festgestellt wird. Verlieren nur einzelne Körperteile ihre Funktionalität, bestimmt die sogenannte Gliedertaxe des Versicherers die Höhe der Auszahlung. Hintergrund ist: Ist ein kleiner Finger irreparabel verletzt, hat das weniger Auswirkungen auf den Alltag als eine schwere Hirnverletzung.
  • Achten Sie darauf, dass auch Unfälle, die durch eine Eigenbewegung ausgelöst worden sind, versichert sind. Laut Begriffsdefinition ist ein Unfall nämlich erst einmal nur ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einem körperlichen Schaden führt. Beim Sport umzuknicken, wäre demnach kein Versicherungsfall. Bei der VHV sind durch Eigenbewegung entstandene Oberschenkelhalsbrüche und Armfrakturen versichert, in EXKLUSIV sämtliche Verletzungen außer solche an der Bandscheibe.
  • Je älter Sie sind, desto mehr Wehwehchen haben Sie vielleicht. Vorerkrankungen können einen Heilungsprozess nach einem Unfall verlängern oder stark erschweren. Wirken solche Vorerkrankungen also negativ auf die Genesung, wird die Leistung gekürzt. Versicherer definieren in ihren Bedingungen, zu wie viel Prozent eine Vorerkrankung mitwirken darf, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Je höher dieser Prozentsatz ist, desto besser ist der Versicherungsnehmer gestellt. Die VHV rechnet einen Mitwirkungsanteil beispielsweise erst an, wenn die Mitwirkung bei 75 Prozent oder mehr liegt. Wählen Sie den Baustein EXKLUSIV, wird sogar gänzlich auf die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils verzichtet*.
  • Um das Thema Vorerkrankungen schon im Antragsprozess überschaubarer zu machen, fordern die meisten Versicherer die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Die VHV verzichtet darauf und macht Ihnen den Abschluss somit ganz unkompliziert möglich.

*ausgenommen sind folgende Erkrankungen: Bei der Glasknochenkrankheit, Parkinson und Multiple Sklerose wird eine Mitwirkung angerechnet – aber auch nur, wenn die Krankheit zu mindestens 75 Prozent an der Invalidität infolge eines Unfalls mitgewirkt hat.

Unfallversicherung für die Kleinen: So sichern Eltern ihre Kinder ab

Kinder sind aufgrund ihrer hohen körperlichen Aktivität bei gleichzeitig geringem Risikobewusstsein besonders anfällig für Unfälle – und das in jedem Alter. Eltern können daher eine Familienunfallversicherung abschließen, in der die Kinderunfallversicherung bereits enthalten ist – die Kinderleistungen gelten für versicherte Kinder dann automatisch. Natürlich kann auch nur ein Kind versichert werden, Versicherungsnehmer ist dann beispielsweise ein Elternteil (Großeltern, Paten usw.). 

Gut zu wissen für Eltern: Viele Unfälle passieren zuhause

Während das Risikobewusstsein unter Eltern bei Gefahren im Straßenverkehr groß ist, werden die Risiken zuhause als deutlich geringer eingeschätzt: So gehen Eltern davon aus, dass sich nur 17 Prozent der Unfälle von Kindern unter 5 Jahren im Haushalt ereignen – während es tatsächlich 66 Prozent sind. Gerade einmal 7 Prozent der Unfälle passieren im Straßenverkehr. Es zeigt sich: Unfälle bei Kindern ereignen sich auch in vermeintlich sicheren Umfeldern.

Private Unfallversicherung: Darum ist sie sinnvoll

Mit Unfällen rechnet man nicht und sie passieren jedem. Ganz egal, wie vorsichtig man ist, es kann immer und überall mal etwas schiefgehen. Eine Absicherung ist also für wirklich jeden sinnvoll. Besonders wichtig wird sie, wenn Kinder oder Jugendliche im Haus sind oder wenn man selber ein sehr aktiver Mensch ist. Und: Guter Schutz muss gar nicht teuer sein. In unserem Tarifrechner können Sie Ihre private Unfallversicherung berechnen. Versuchen Sie es doch gleich mal.

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