Geleaste bzw. finanzierte Baugeräte und Maschinen richtig versichern
VHV Maschinen- und Kaskoversicherung
Auf einer Baustelle greifen viele Gewerke wie ein Uhrwerk ineinander; der tägliche Einsatz von Baugeräten und Maschinen eine Selbstverständlichkeit. Was passiert, wenn geleaste/finanzierte Maschinen plötzlich beschädigt werden? Welche Versicherung leistet im Schadenfall?
Absicherung von geleasten/finanzierten Baugeräte und Maschinen
Die Mehrzahl der Baufirmen geht davon aus, dass gemietete/geliehene Baugeräte und Maschinen über entsprechende Klauseln in der Betriebshaftpflichtversicherung automatisch mitversichert sind. Das ist, wenn überhaupt nur eingeschränkt der Fall! Im Schadenfall ist die Klärung des Verschuldenssachverhaltes maßgeblich.
In der Betriebshaftpflichtversicherung sind auf der Baustelle gemietete/geliehene Baugeräte und Maschinen nur bis zur separat, meist zu niedrig, vereinbarten Versicherungssumme versichert. Das Brandrisiko und das Diebstahlrisiko sind gar nicht versichert. Aus diesem Grund sollte für geleaste/finanzierte Baugeräte immer eine separate Maschinen- und Kaskoversicherung für den Zeitraum der Finanzierung bestehen.
Hierbei sollte beachtet werden, dass eine „GAP-Deckung“ vereinbart ist. Diese Deckung wird von der VHV selbstverständlich angeboten.
Folgende Sachschäden sind über die VHV Maschinen- und Kaskoversicherung versichert:
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Absturz, Umsturz, Zusammenstoß
- Montage, Demontage, Verladen
- Transportschäden
- Versaufen oder Verschlammen
- Vandalismus
- Bedienfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- durch Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
- mangelhafte Wartung, wie z. B. Wasser-, Öl-, oder Schmiermittelmangel
- Abhandenkommen durch Diebstahl
Alle gängigen Baugerätearten für den Erd-, Tief- und Straßenbau, Hochbau und Galabau sind mit der VHV Maschinen- und Kaskoversicherung optimal geschützt.
Expertentipp: Bei häufigem Anmieten von Baugeräten empfiehlt es sich, einen Rahmenvertrag für Mietgeräte abzuschließen. Ein aufwendiges An- und Abmelden der einzelnen Geräte entfällt damit. Durch den Abschluss der Maschinen- und Kaskoversicherung ist auch eine umfangreiche Deckung ohne böse Überraschungen gegeben.
Gehen Sie auf Nummer sicher! Lassen Sie sich von Ihrem VHV-Bauexperten vor Ort beraten.
Dieser Beitrag ist auch erschienen im Magazin: Maschinen & Technik, Ausgabe Februar 2017