Bürgschaften zu Top-Konditionen
Die Kautionsversicherung der VHV stellt eine überzeugende Alternative zum Bürgschaftskredit der Bank dar.
Die VHV Kautionsversicherung sorgt für die Liquidität zehntausender Bauunternehmer und Handwerker. Von unseren erstklassigen Konditionen profitieren jetzt auch Arbeitsgemeinschaften.
Bürgschaften als Alternative zu Bankbürgschaften
Auftraggeber fordern heute von Bauunternehmen hohe Sicherheitseinbehalte. Die Folge: Liquiditätsengpässe. Eine Bürgschaft hilft. Die Kautionsversicherung der VHV stellt eine überzeugende Alternative zum Bürgschaftskredit der Bank dar. Und: Als Bauspezialversicherer stehen wir in einem ständigen Austausch mit Vertretern der Bauwirtschaft, um die Interessen und Belange der Bauunternehmen aufzunehmen und deren Bedürfnisse optimal abzudecken. Auf diesem Wege haben wir die Kautionsversicherung Gewerbe und Industrie optimiert.
Neues Kautions-Modell für Bau-ARGEN
Nun bieten wir auch für Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) Bürgschaften an: Bürgschaftslinien bis 500.000 Euro stellen wir bei einem Creditreform-Index von besser oder gleich 300 ohne die Hinterlegung von Sicherheiten zur Verfügung. Ab sofort benötigen wir bei unserer Kautionsversicherung Gewerbe und Industrie erst ab einer Bürgschaftslinie von 600.000 Euro einen Jahresabschluss. Grundsätzlich können Sie Bürgschaftslinien zwischen 25.000 und 1,5 Mio. Euro wählen. Dabei werden prinzipiell, wie in der Broschüre dargestellt, die entsprechenden Bürgschaftseinzellimits zu allen Bürgschaftslinien gezeichnet.
Und das zu Top-Konditionen!
Die jährlichen Kosten für eine Bau-ARGE belaufen sich ab sofort auf unschlagbar günstige 0,65 Prozent. Dabei fallen für Sie keine Gebühren für die Einrichtung des Vertrages noch für die Ausstellung der Bürgschaft an. Und das Beste: Sofern Sie auch Unterbürgschaften für das ARGE-Innenverhältnis benötigen, erfolgt die Anrechnung auf das Gesamtobligo der Unternehmen nur einmalig. Eine Doppelbelastung wird nicht vorgenommen. Mehr muss eine ARGE-Bürgschaft nicht kosten!
Verwaltung leicht gemacht
Außerdem ist die Verwaltung der Bürgschaften ein Kinderspiel. Im Bürgschaftsportal können Sie dank voreingestellter Daten ganz unkompliziert und schnell Änderungsanträge stellen und jederzeit das aktuelle Obligo einsehen.
Nutzen Sie die vielen Vorteile – Ihr VHV Bauexperte hilft Ihnen gern weiter!