Schadenbeispiel Bau­ge­rä­te­ver­si­che­rung

Vandalismusschaden an Baugeräten

Finanzielle Sicherheit auch an geliehenen Geräten

Baumaschinen sind teuer – egal, ob man sie selbst kauft oder leiht. Umso härter trifft es Sie, wenn eins der Geräte aufgrund eines Bedienungsfehlers oder durch Unbekannte mutwillig zerstört wird. Unser Schadenbeispiel zeigt, wie wichtig die richtige Versicherung ist.

Es brennt: Schäden an einer Baumaschine

Stellen Sie sich vor, Sie mieten für ein Bauvorhaben einen Radlader. Als Ihre Mitarbeiter an einem Montagmorgen auf der Baustelle eintreffen, finden Sie die Baumaschine schwer beschädigt vor. Unbekannte haben randaliert und den Radlader in Brand gesteckt. Vandalismus-Beispiele wie dieses sind ausgedacht? Nein. Genau das ist unseren Kunden bereits mehrfach passiert.

Der passende Versicherungsschutz der VHV:

In Vandalismus-Fällen wie diesem bleiben die polizeilichen Ermittlungen meist ohne Ergebnis. Der Versicherungsnehmer hätte also eigenständig für den Schaden aufkommen müssen. Doch er hatte Glück im Unglück, da er auf die Leistungen der VHV Maschinen- und Kaskoversicherung zugreifen konnte. Diese gewährt einen sehr weitreichenden Schutz: Über eine Vollkaskodeckung hinaus sind auch Betriebs- und Bruchschäden versichert – auch bei geliehenen Geräten.

Gut zu wissen: Zwar stellen auch die Vermieter auf Wunsch Versicherungsschutz bereit, doch gelten dann meist hohe Selbstbehalte und auch höhere Beiträge. Wenn Sie regelmäßig Baumaschinen und -geräte anmieten, lohnt sich der Abschluss eines Rahmenvertrages. Sprechen Sie uns an!

Bewertung und Regulierung:

Da die Maschinen- und Kaskoversicherung sowohl für Brandschäden als auch für Schäden durch Vandalismus Entschädigung leistet, hat die VHV die für die Schadenregulierung relevanten Beträge ermittelt. Die Summe aus Reparaturkosten und Restwert lag erheblich über dem Wiederbeschaffungswert. Den gültigen Versicherungsbedingungen zufolge lag damit eindeutig ein Totalschaden vor.

  • Im Fall eines Totalschadens wird dem Versicherungsnehmer der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts gezahlt (hier: 21.000 Euro).
  • Ersetzt werden auch die Kosten für die Bergung des Geräts und für die Aufräumarbeiten an der Schadenstelle.
  • Abgezogen wird der vertraglich geregelte Selbstbehalt.

Produktdetails: Baugeräte- und Baumaschinen­ver­si­che­rung

Die Baugeräteversicherung der VHV schützt nicht nur im Fall von Vandalismus, sie sorgt auch bei unvorhergesehenen Schäden, die durch Transporte, Naturgewalten und Zusammenstöße entstehen, für finanzielle Sicherheit. Hier können Sie einige der Leistungshighlights der VHV Kaskoversicherung für Baugeräte nachlesen:

  • Versicherungssumme: bis zu 2,5 Mio. Euro pro Baugerät
  • Erstattet wird der heutige Neuwert
  • Individuelle Höhe der Selbstbeteiligung
  • Teilschaden: Wiederherstellungskosten für früheren betriebsfertigen Zustand, Kosten für Ersatzteile sowie Lohn- und Transportkosten werden übernommen
  • Totalschaden: Wiederbeschaffungswert für gleichartiges gebrauchtes Gerät werden gezahlt

Die VHV Kaskoversicherung für Baugeräte versichert folgende Gefahren: Naturgefahren, Brand, Blitzschlag und Explosion, Ab- und Zusammenstöße, Transport, Versaufen oder Verschlammen, mutwillige äußere Zerstörung und/oder Glasbruch. Mit dieser Variante sichern Sie sich schon einmal einen zuverlässigen Schutz. Und diesen können Sie bei Abschluss der VHV Kasko- und Maschinenversicherung sogar noch erweitern. Die umfassende Versicherung bietet Schutz bei Schäden durch: Bedienungsfehler und Vorsatz Dritter, Konstruktions- und Ausführungsfehler, Kurzschluss und Überspannung, Versagen von Sicherungseinrichtungen und mangelhafte Wartung. Alle Details finden Sie in unserem Prospekt.

Mit diesem Rundum-Schutz sind Sie sogar abgesichert, falls ein 25 Meter hohes Drehbohrgerät durch einen Bedienungsfehler auf die Decke eines Parkhauses kippt – wie es ebenfalls 2017 einem Versicherungsnehmer passierte. Über 900.000 Euro wurden ihm von der VHV erstattet. Eine passende Versicherung für Ihre Baugeräte zahlt sich also im Schadenfall mehr als aus. 

Sprechen Sie gleich unseren Experten an!

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