Wichtige Informationen zur Schadenmeldung
Wir sind für Sie da
Auch nach Rückgang des Hochwassers ist keine Entspannung in Sicht. Die Auswirkungen des Extremwetters müssen beseitigt werden und die außerordentlichen Schäden werden deutlich sichtbar. Wir geben Ihnen die wichtigsten Informationen zur Schadenmeldung bei der VHV an die Hand, damit Sie zumindest finanziell wieder schnell auf die Beine kommen.
Welche Ihrer Versicherungen sind betroffen?
Bei einem Elementarschaden, wie Hochwasser, sind – je nach betroffenem Eigentum – verschiedene Versicherungen zuständig. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie die Elementarschäden in Ihren Verträgen eingeschlossen haben, so steht Ihnen Ihr Bauexperte gerne für ein erläuterndes Jahresgespräch zur Verfügung. Auch für alle anderen Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Kontaktmöglichkeiten sind am Artikelende aufgeführt:
Bitte halten Sie bei telefonischen Schadenmeldungen Ihre Versicherungsscheinnummer bereit.
Gebäude | Die Gebäudeversicherung sichert die betrieblichen Immobilien gegen Schäden beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Hier muss die Elementarversicherung ausdrücklich eingeschlossen sein, damit Schäden durch Hochwasser und Starkregen gedeckt sind. Es sind zwei Varianten der Elementarschäden am Markt möglich. Nur eine deckt die Schäden durch Starkregen und die Schäden durch Ausuferung oberirdischer Gewässer. |
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Inhalt | In der Inhaltsversicherung sind je nach individueller Vertragsgestaltung die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte und Baugeräte (für die keine eigene Baugeräteversicherung besteht) in geschlossenen Gebäuden / Hallen sowie entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten nach einem Sachschaden abgesichert. Neben den klassischen Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel muss die Elementarversicherung analog der Gebäudeversicherung ausdrücklich benannt sein. |
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Bauleistung | Die Bauleistungsversicherung leistet Ersatz für unvorhergesehene Schäden am Bauwerk, die während der Bauzeit u.a. durch höhere Gewalt und ungewöhnliche Naturereignisse entstehen. Daher sind derartige sog. Jahrhundert-Schäden i.d.R. automatisch im Versicherungsschutz enthalten. Hierzu zählen zum Beispiel von der vollgelaufenen Baugrube, die erneut ausgebaggert werden muss, bis hin zum Totalverlust durch den Einsturz des noch nicht abgenommenen Gebäudes. Besondere Vereinbarungen regeln die Höhe des Versicherungsschutzes für Baugrund und Bodenmassen. |
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Baugeräte | Die Baugeräteversicherung nach ABG und ABMG schützt u.a. bei Kaskoschäden durch Naturgewalten, insbesondere beim Versaufen und Verschlammen der Geräte. Besondere Beantragung bedarf der Einsatz auf oder in Gewässern. |
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KFZ-Flotte | Im Rahmen der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sind Schäden an den Fahrzeugen durch Elementargefahren, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung versichert. Versicherungsschutz besteht ebenfalls bei Lawinen, Muren oder Erdfall. Dabei ist zu unterscheiden, ob ugs. das Wasser zum Fahrzeug kommt (Teilkaskoversicherung) oder ein unfallartiges Ereignis aus der Bewegung des Fahrzeuges entsteht (Vollkaskoversicherung). |
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Schäden online melden
Schadenmeldungen können Sie auch online über unsere Online-Formulare vornehmen. Hier finden Sie für jedes Produkt das passende Schadenformular.
Kontaktieren Sie Ihren VHV Bauexperten vor Ort. Er hilft Ihnen gerne weiter! Nutzen Sie die untenstehende PLZ-Suche. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.