Stärken Sie Ihre Liquidität durch Bürg­schaft­en

Kautions- & Bürg­schaft­s­ver­si­che­rung

Machen Sie sich unabhängig von Bankbürgschaften – mit der Kautionsversicherung der VHV.

Mit Bürg­schaft­en finanziellen Spielraum schaffen

Wer Aufträge gewinnen will, muss Sicherheiten bieten – zum Beispiel in Form von Bürgschaften. So geben Sie Ihrem Auftraggeber die Gewissheit, dass Sie die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können. Mit einer Kautionsversicherung decken Sie Bürgschaftsverpflichtungen, ohne Ihre Liquidität einzuschränken. Denn das Bürgschaftsvolumen wird nicht auf die Kreditlinie Ihrer Hausbank angerechnet.

Wir benötigen Ihre Einwilligung

Bitte passen Sie Ihre Cookie-Einstellungen an, um alle Funktionen der Website nutzen zu können.

Cookie Einstellungen

Unsere Produktvarianten

VHV Kaution Start

  • Einstiegstarif für alle Unternehmen und Neugründer
  • Bis 25.000 € Bürgschaftsrahmen
  • schon ab 49 Euro im Jahr!

Kaution Standard

  • Frei wählbare Bürgschaftslinie
  • verschiedene Bürgschaftsarten
  • volle Flexibilität

Rahmenverträge der Landesverbände

  • Für Verbandsmitglieder
  • Verfügen Sie jedes Jahr über einen neuen Bürgschaftsrahmen

Vorteile der VHV Kau­tions­ver­si­che­rung

Mit der Wahl der Kautionsversicherung der VHV entscheiden Sie sich für eine Lösung, die sich insbesondere durch ein sehr wirtschaftliches Preis-Leistungs-Verhältnis auszeichnet. Lassen Sie sich von den Vorteilen der VHV Kautionsversicherung überzeugen:
  • Spezialversicherer der Bauwirtschaft mit jahrzehntelanger Bauerfahrung
  • Enge Kooperation mit Fachverbänden der Bauwirtschaft
  • Ausgefeilte Kalkulation und wirtschaftliches Preis-Leistungsverhältnis
  • Enge Beziehung zu unseren bauspezifischen Versicherungszweigen
  • Aktuelle Entwicklungen werden sofort nutzbar gemacht
  • Bedarfsgerechte und individuelle Versicherungskonzepte

Welche Bürg­schaft­sarten bieten wir Ihnen an?

Mit unseren Bürgschaften können Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Auftraggebern absichern. Sie sind identisch mit den Bürgschaften, die Sie von Ihrer Bank kennen. Die Bürgschaften sind bei Behörden und in der Wirtschaft als Alternative zur Bankbürgschaft akzeptiert.

Aus­füh­rungs­bürg­schaft­en

Män­gel­an­sprü­che­bürg­schaft­en

Ver­trags­er­fül­lungs­bürg­schaf­ten

Vor­aus­zah­lungs­bürg­schaf­ten

Bau­hand­wer­ker­si­che­rungs­bürg­schaft­en gem. §650f BGB

Bie­tungs­bürg­schaft­en