Zu wann muss der Erstbeitrag bezahlt werden?
Der Erst- oder Einmalbeitrag muss unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt werden (§ 33 Abs. 1 VVG).
Haben Sie ein gültiges SEPA Mandat erteilt, wird der fällige Beitrag von Ihrem Konto abgebucht.
Die Frist entnehmen Sie bitte der ersten Beitragsrechnung zum Versicherungsschein.