Lehrer­haft­pflicht

Die Zusatzversicherung für Lehrer zur Privathaftpflichtversicherung

Als Lehrer haben Sie nicht nur im Schulraum, sondern auch auf Klassenfahrt, auf dem Sportplatz oder während eines Wandertages die Aufsichtspflicht für Ihre Schüler. Wenn einem der Kinder unter Ihrer Aufsicht etwas passiert oder einer der Schüler einen Schaden anrichtet, können Sie persönlich dafür haftbar gemacht werden. Und das kann – neben dem Eintrag ins Klassenbuch – teuer für Sie werden. Deshalb sollten sich Lehrer mit einer speziellen Lehrerhaftpflicht für die Ausübung ihres Berufs absichern.

Lehrerhaftpflicht - Wann haftet der Lehrer?

Schadenersatzansprüche können gegen Sie als Lehrer geltend gemacht werden, falls Sie im Dienst grob fahrlässig gehandelt haben und dadurch ein Schaden entstanden ist. Die Lehrerhaftplicht ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer und kommt für Schadenersatzansprüche auf, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit an Sie als Lehrer gestellt werden.

Dabei ist es egal, ob ein Schaden im Klassenraum entsteht oder bei einer außerschulischen Aktivität, z. B. wenn Sie mit Ihren Schülern ins Theater gehen oder an einer Betriebsbesichtigung teilnehmen. Auch wenn Ihr Dienstherr die Kosten im Schadenfall zunächst übernimmt, ist es häufig so, dass Lehrer für den Schadenersatz in Regress genommen werden – von Ihnen also die durch den Schaden entstandenen Kosten zurückgefordert werden.

Sollten unberechtigte Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, zahlt die Lehrerhaftpflicht auch notwendige Anwalts- oder Prozesskosten.

Lehrerhaftpflicht - Was ist versichert?

In der Lehrerhaftpflichtversicherung der VHV sind diese Schadenereignisse aus dem Lehreralltag automatisch in den Versicherungsschutz integriert:

  • Schüler verletzt sich auf Schulausflug
  • Schüler verursacht auf dem Schulausflug einen Schaden
  • Schaden, der während des Experimentalunterrichts entsteht (z. B. bei einem Versuch in Chemie/Physik)
  • Schaden, den Sie während des Nachhilfeunterrichts im Haus des Schülers verursachen 
Übrigens: Der Verlust von Dienstschlüsseln ist bereits über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Die Lehrerhaftpflichtversicherung der VHV können Sie ganz einfach als Zusatzversicherung zur Privathaftpflicht abschließen.

 

Lehrerhaftpflicht - Welche Versicherungssumme ist notwendig?

Im Schadenfall haften Sie als Lehrer in voller Höhe des Schadens. Die in Ihrer Lehrerhaftpflicht vereinbarte Versicherungssumme sollte deshalb so hoch wie möglich sein. Bedenken Sie, dass Schäden schnell in die Millionenhöhe steigen können. Für eine Lehrerhaftpflicht empfehlen Experten eine Versicherungssumme von mindestens zehn Millionen Euro. Fällt ein Schaden höher aus als die vereinbarte Abdeckung Ihrer Lehrerhaftpflicht, müssen Sie die nach der Schadenregulierung noch offenen Kosten selbst zahlen.

Fazit: Als Lehrer sollten Sie sich mit einer Lehrerhaftpflicht absichern, um sich selbst und Ihre Familie vor finanziellen Folgen im Schadenfall im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit zu schützen.

 

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