Gartenplanung: Was gibt es bei Pool-Bau und Co. gesetzlich zu beachten?
Urlaub im eigenen Garten – welche Veränderungen erlaubt sind und welche nicht
Von der Terrasse direkt in den eigenen Pool springen – wer träumt nicht davon? Da auch in diesem Jahr die Reiseplanung ungewiss bleibt, liebäugeln viele Grundstücksbesitzer damit, ihren Garten attraktiver zu machen für den perfekten Urlaub zuhause. Aber einfach so loszubuddeln kann in die Hose gehen. Wir geben eine erste Orientierung, was Sie beachten sollten, wenn Sie in Ihrem Garten etwas verändern wollen.
Von Palmen bis Pappeln: Darf man einfach einen Baum pflanzen?
Neue Pflanzen können einen Garten im Handumdrehen aufwerten. Je nach Größe des Gewächses kann man viel Geld ausgeben, dabei zeigen auch kleine Veränderungen oft schon große Wirkung – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Denn der kleine soeben gepflanzte Obstbaum kann in ein paar Jahren deutlich wachsen. Achten Sie also darauf, ihn nicht zu nah ans Nachbargrundstück zu setzen. Auch für Bäume gelten Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen. Wie viel Platz zum Nachbarn gelassen werden muss, richtet sich nach der Größe der Pflanze. Die Werte können je nach Stadt oder Gemeinde variieren, bei Bäumen, die größer als zwei Meter werden, gilt jedoch vielerorts auch ein notwendiger Abstand von zwei Metern. Gemessen wird meist von der Mitte des Stammes aus. Wenn der Nachbar einverstanden ist, können Sie den Baum auch näher an die Grenze setzen. Halten Sie solche Vereinbarungen aber besser schriftlich fest. Alternativ: Regelmäßig den Baum beschneiden, damit er je nach Abstand zum Gartenzaun nicht zu hoch wächst. Und: Informieren Sie sich, ob es in Ihrer Gemeinde Vorgaben zur Bepflanzung gibt. Manche Bebauungspläne sehen bestimmte Baumarten vor oder schließen Sorten aus.
Terrasse und Terrassendach: Auf die Größe kommt es an
Ein schönes schattiges Plätzchen zum Dösen in der Mittagshitze? Wer keine Lust mehr auf einen Gartenschirm hat, spekuliert vielleicht auf ein festes Terrassendach, unter dem man sitzen bleiben kann, wenn ein kurzer Sommerregen das Grillen mit der Familie droht zu unterbrechen. Zu groß sollten Sie das Outdoor-Wohnzimmer aber besser nicht planen, sonst brauchen Sie eine Baugenehmigung. So darf die Dachfläche in einigen Bundesländern nicht größer sein als 30 Quadratmeter, oft gibt es auch eine Mindesttiefe, die nicht überschritten werden sollte, wenn man ohne Genehmigungsverfahren bauen will. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem zuständigen Bauamt, da es je nach Gemeinde spezielle Regelungen gibt. Auch der Anteil gepflasterter Bereiche an der Gesamtfläche ist wichtig, da das Verhältnis stimmen muss zwischen Flächen, auf denen Regenwasser versickern kann, und solchen, die dies unmöglich machen.
Schuppen oder Poolhaus mit Gästezimmer: Wann braucht es eine Genehmigung?
Auch hier gilt: Nachfragen. In der Regel sind Gartenhäuser von einer maximalen Höhe von drei Metern zwar genehmigungsfrei, allerdings kommt es auch noch auf den umbauten Raum an. In einigen Bundesländern wird so bereits ab einem Rauminhalt von über zehn Kubikmetern eine Baugenehmigung fällig, in anderen erst ab 75 Kubikmetern. Auch die Art der Verankerung im bzw. am Boden spielt eine Rolle. Gebäude mit Aufenthaltsräumen unterliegen meist noch strengeren Regeln. Und: Wollen Sie das Häuschen an der Grundstücksgrenze platzieren, müssen die gültigen Regeln zur Grenzbebauung gewahrt bleiben. Sie können Schuppen und Garagen zwar direkt an die Grundstücksgrenze setzen, dürfen dabei aber eine bestimmte Gesamtlänge nicht überschreiten. Auch die kann je nach Wohnsitz variieren.
Die Kür: der eigene Pool
Sie ahnen es: Auch für den Traum vom eigenen Pool müssen Sie sich erst einmal schlau machen. Aufstellpools sind da die deutlich einfachere Variante, schnell an einen privaten Badeplatz zu kommen. Sobald ein Schwimmbecken mindestens zur Hälfte im Boden versenkt wird, müssen sie aber wieder genau auf die Größe achten. Da jedoch davon auszugehen ist, dass Ihr Pool ein kleineres Wasservolumen fassen dürfte als 100 Kubikmeter, besteht kein Grund zur Sorge. Meistens gilt erst oberhalb dieser Größe eine Pflicht zur Baugenehmigung. Egal, ob groß oder klein: Auch hier müssen wieder die Abstände zum Nachbarn passen – also unbedingt Abstandsregeln und Vorgaben zur Grenzbebauung checken! Außerdem: Auch, wenn Sie keine Genehmigung benötigen, sind Sie zu einer Baumeldung und Baufertigmeldung verpflichtet. Nehmen Sie also besser gleich Kontakt zum zuständigen Bauamt auf. Dort und beim zuständigen Wasserversorger erfahren Sie auch, wie Sie das Poolwasser entsorgen dürfen.
In jedem Fall gilt: Nicht einfach loslegen!
Machen Sie sich – egal, was Sie vorhaben – erst einmal schlau. Für eine erste Orientierung sorgt in der Regel die Bauordnung des Bundeslandes, in dem Sie leben. Städte und Gemeinden haben allerdings oft Gestaltungsfreiräume. Fragen Sie also besser auch noch einmal beim zuständigen Bauamt nach.
Immer wichtig: Verkehrssicherungspflicht beachten
Egal, wie Sie sich den Sommer im eigenen Garten versüßen möchten, denken Sie daran, dass Sie immer Sorge dafür tragen müssen, dass Gegenstände, Bauten und Pflanzen keine Schäden an Dritten verursachen können. Sicherungsmaßnahmen wie Gartenzäune sollten bei einem Pool also auf jeden Fall miteingeplant werden, um zum Beispiel zu verhindern, dass Dritte zu Schaden kommen oder deren Gegenstände beschädigt werden. Sollte bei aller Vorsicht doch mal etwas passieren, hilft eine gute Haftpflichtversicherung – KLASSIK-GARANT der VHV sogar, wenn Sie leicht bis grob fahrlässig gehandelt haben. Vergessen Sie aber nicht: Den schönsten Sommer im eigenen Garten verbringen Sie, wenn es nicht zum Nachbarschaftsstreit kommt. Kündigen Sie Ihren Nachbarn einfach früh genug an, was Sie planen. So wird er sicher mehr Verständnis für die Gartenhütte haben, die Sie direkt an seinen Zaun bauen wollen – und vielleicht darf er ja auch mal seine Bahnen in Ihrem Pool ziehen.