So vermeiden Sie Unfälle - unsere Tipps für sicheres Heimwerken
Was sollten Sie beim Heimwerken beachten, um sich nicht in Gefahr zu bringen?
An der Wohnzimmerwand fehlt immer noch ein Bild, der Wasserhahn tropft, und im Gästezimmer sollte die neue Deckenlampe angebracht werden. Lange Zeit wurde es immer wieder aufgeschoben, jetzt fällt vielen auf, was schon längst erledigt werden sollte. Wer in den letzten Wochen und Monaten vermehrt zu Hause war, kam auf die eine oder andere Neugestaltungsidee. Doch was gibt es beim Heimwerken zu beachten, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen oder großen Sachschaden anzurichten? Wir zeigen Ihnen, wo beim Heimwerken der Hammer hängt.
Do it yourself – Selbermachen – lautet die Devise in den eigenen vier Wänden; auch wenn diese nur gemietet sind. Wir wollen es uns schön machen, um uns zu Hause wohlzufühlen. Für einige Menschen bedeutet das, Möbel zu rücken, zu streichen und umzudekorieren. Andere greifen direkt zu Schlagbohrer und Hammer. Egal, ob samstags spontan oder von langer Hand geplant: Jedes Heimwerkerprojekt sollte gut vorbereitet sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen oder großen Sachschaden anzurichten.
Heimwerken – kein Kinderspiel
Kleine Schönheitsreparaturen wie Tapezieren und Wändestreichen kann jeder Mieter gefahrlos – und ohne den Vermieter zuvor um Erlaubnis zu fragen – selbst durchführen. Größere Eingriffe in die Bausubstanz jedoch sollten nur nach Absprache und von einem Fachhandwerker durchgeführt werden. Besondere Vorsicht ist bei Elektrizität geboten. Treffen Sie beim Nageln oder Bohren eine Stromleitung, kann die Sicherung herausfliegen oder ein Brand entstehen.
Wenn Sie es unbedingt selbst machen möchten, schalten Sie vorher den Strom ab und seien Sie vorsichtig. Drehen Sie auch den Haupthahn ab, denn wenn Sie eine Wasserleitung treffen, kann ein Wasserschaden die Folge sein. Ihr Vermieter wird nicht begeistert sein, aber zum Glück übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten des entstandenen Mietsachschadens. Dies sind Schäden an einer gemieteten Immobilie und den dort vorhandenen Fenstern, Türen oder Böden sowie fest mit dem Untergrund verbundenen Teppichen. In EXKLUSIV sind auch Glasschäden mitversichert (mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR). Die VHV KLASSIK GARANT EXKLUSIV zahlt Mietsachschäden an Gebäuden und Grundstücken bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Unfälle beim Heimwerken
Nur mal eben mit Socken schnell auf den wackeligen Drehstuhl steigen, statt die Trittleiter aus dem Keller zu holen, und schon ist es passiert: ein Sturz. Glücklich ist, wer mit dem Schreck davonkommt. Leider führen falsches Schuhwerk und ungeeigneter Leiterersatz beim Heimwerken häufig zu Verletzungen wie Verstauchungen, Knochenbrüchen oder Schlimmerem. Unaufmerksamkeit oder Selbstüberschätzung spielen ebenfalls eine Rolle. Es soll schön werden, es soll fertig werden, also überanstrengen sich manche Heimwerkenden unter dem Druck des Partners. Wer schon einmal längere Zeit über Kopf gearbeitet hat, z. B. beim Streichen der Decke oder Anbringen einer Deckenlampe, weiß, wie anstrengend das sein kann und wie plötzlich Schwindelgefühle durch die ungewohnte Körperhaltung oder Farbdämpfe auftreten können. Regelmäßiges Lüften hilft!
Wer mit Bedacht vorgeht und beim Heimwerken auf den eigenen Körper hört, verringert die Unfallgefahr. Auf jeder guten Baustelle gehören Pausen genauso dazu wie das Feierabendbier – also gönnen Sie sich beim Heimwerken ruhig eine Pause. Und sollte ein Unfall passieren: In der VHV KLASSIK-GARANT Unfallversicherung sind Knochenbrüche mit einer Sofortleistung von 200 Euro versichert. Auch Vergiftungen und deren Folgen sind unabhängig vom Alter mitabgedeckt. Bei einem eventuell nötigen Krankenhausaufenthalt erhalten Sie als Versicherungsnehmer zusätzlich das versicherte Krankenhaustagegeld.
Hobby Heimwerken
Ob selbstgeschnitztes Vogelhäuschen oder aufwendig gestaltete Gartenleuchte – wer in seiner Freizeit kreativ wird und das Erschaffende verschenkt oder auf dem Schulbasar verkauft, handelt nicht gewerblich. In diesem Fall besteht über die private Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz in Form einer Produkt-Haftpflichtversicherung, falls das Heimwerkprodukt sich als fehlerhaft herausstellen sollte.
Wird eine dritte Person jedoch durch den selbst hergestellten Gegenstand verletzt oder verursacht dieser einen Sach- oder Personenschaden, so ist dies durch die private Haftpflichtversicherung des Heimwerkers abgedeckt, das Heimwerkprodukt selbst jedoch nicht.
Die VHV wünscht Ihnen allzeit sicheres Heimwerken!