Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Drohnen: Sicher abheben

Führerschein, Flugverbotszonen, Versicherungsschutz – welche Regeln Sie beim Steuern einer Drohne beachten müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Auf Youtube, Instagram und Co. sieht man sie immer häufiger: Beeindruckende Luftaufnahmen, die mit Hilfe von Drohnen aufgenommen wurden. Die beliebten Flugmodelle bekommt man schon für weniger als 100 EUR – kein Wunder also, dass zu Weihnachten wohl wieder viele Drohnen unterm Tannenbaum auf ihre neuen Besitzer warten werden. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Drohnenpiloten haben sich in den letzten Jahren immer wieder verändert. Was gibt es im Umgang mit Drohnen alles zu beachten, damit diese auch in Zukunft sicher abheben können?

Die neue Drohnenverordnung

Mehr als 500.000 Drohnen fliegen in Deutschland. Tendenz steigend. Je mehr Drohnen aber im Himmel über Deutschland unterwegs sind, desto größer wird das Unfallrisiko. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur hat aus diesem Grund im März 2017 eine Drohnenverordnung erlassen, die seit dem 1. Oktober 2017 Gültigkeit hat. Diese Drohnenverordnung wurde zum 31.12.2020 angepasst. Das bedeutet, Drohnenfans sollten sich über die darin enthaltenen Änderungen informieren. 

Das hat sich geändert: das Wichtigste im Überblick

Wer Drohnen steuert, deren Startmasse bei 250 Gramm oder mehr liegt, muss ab sofort einen Kompetenznachweis vorlegen. Zuvor lag die Grenze bei zwei Kilogramm schweren Flugmodellen.

  • Für einfache Betriebsarten kann dieser Kompetenznachweis über einen Onlinetest beim Luftfahrt-Bundesamt erworben werden.
  • Bestehende Kenntnisnachweise verlieren vorerst nicht ihre Gültigkeit, sie können bis zum 31.12.2021 genutzt werden.

Drohnenpiloten müssen ihre Flugmodelle offiziell registrieren lassen. Die Registrierungsnummer muss auf der Drohne sichtbar angebracht werden.

  • Ab 250 Gramm oder unter 250 Gramm, wenn die Drohne mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet ist.
  • Nur Drohnen, die laut EU-Richtlinie explizit als Spielzeug deklariert sind, sind von dieser Regel ausgenommen.

Für Drohnen mit weniger als 25 Kilogramm Startmasse, die in unmittelbarem Sichtkontakt zum Fernpiloten während des gesamten Fluges betrieben werden, wurde die maximale Flughöhe von 100 auf 120 Meter angehoben.

Eine Zusammenfassung der Regeln der aktualisierten Drohnenverordnung und Infos zur Absicherung über die private Haftpflichtversicherung der VHV finden Sie in unserem Merkblatt. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Sicher fliegen mit der richtigen Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Trotz aller Kenntnisse und Fähigkeiten kann es passieren, dass Ihre Drohne Schäden verursacht. Stürzt sie zum Beispiel wegen zu viel Wind auf ein Fahrzeug, haften Sie für die Blechschäden. Aus diesem Grund gilt seit 2005 eine Versicherungspflicht für Drohnen. In unserer KLASSIK-GARANT sind Drohnen bis 0,5 Kilogramm ohne Aufpreis mitversichert, mit dem Baustein EXKLUSIV fliegen Sie sogar Drohnen bis fünf Kilogramm sorgenfrei. Für gewerblich genutzte Drohnen bieten wir spezielle Versicherungen wie die VHV BAUPROTECT Betriebshaftpflicht an. Mit unseren Haftpflichttarifen legen Sie bei einem Drohnenunfall keine finanzielle Bruchlandung hin.

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