Entspannt grillen? So geht’s!
Beim Grillen kann schnell etwas schief gehen – besser entspannt zur nächsten Grillparty mit der Privathaftpflicht der VHV
Mit der Familie oder Freunden an warmen Sommertagen zu grillen kann eine gesellige und wunderbar entspannte Sache sein. Leider geht es aber vielen Küchenchefs am Grill nicht schnell genug. Wenn die Grillkohle nicht so zündelt, wie sie soll, suchen sie vielfach nach Mitteln um nachzuhelfen. Reinigungsbenzin, Terpentin oder Brennspiritus sind aber definitiv die falsche Wahl, um einen Grill in Gang zu bringen: Die Brennstoffe bilden beim Verdunsten ein hochexplosives Gemisch, aus dem sich beim Anzünden meterhohe Flammen bilden können. Was viele nicht wissen: Für Grillschäden haften alle Personen, die unmittelbar an einer Grillfeier teilnehmen.
Für Grillschäden haften alle Gäste
Jährlich entstehen laut einer Statistik der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) rund 4.000 Grillunfälle.
Gerichtsurteil: Alle unmittelbar am Grillen Beteiligten haften für Schäden und Unfälle
Das Oberlandesgericht Hamm hat dazu ein bemerkenswertes Urteil (Az. 9 U 129/08) gesprochen: Durch Leichtsinnigkeit war es in einer Gruppe Jugendlicher zu einem folgenschweren Grillunfall gekommen. Sie hatten Spiritus auf die Grillkohle gegossen, um die mäßig glimmende Glut anzuheizen. Es kam zu einer Stichflamme, die Bekleidung eines der Jugendlichen fing Feuer, und er erlitt schwerste Verbrennungen. Im nachfolgenden Rechtsstreit entschied das OLG Hamm, dass sämtliche unmittelbar am Grillen beteiligte Personen für den Schaden zu haften haben. Nicht nur die Person, die durch unsachgemäße Benutzung von Spiritus die Stichflamme auslöste, sondern auch alle anderen am Grillen Beteiligten, die den Einsatz des Brandbeschleunigers nicht verhindert hatten, traf eine Mitschuld und waren damit in der Haftung.
VHV Privathaftpflicht schützt auch bei grober Fahrlässigkeit
Das Beispiel zeigt, wie leicht es ist, in eine Situation zu kommen, in der Sie zur Haftung herangezogen werden. Unabhängig von der Höhe der Mitschuld bestehen auf jeden Fall Ansprüche der Geschädigten. Die Haftpflichtversicherung der VHV deckt auch Schäden, die grob fahrlässig entstehen und schützt vor Forderungen in einem solchen Fall.
Mit der VHV Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT besteht eine leistungsstarke Absicherung. Informieren Sie sich über alle Leistungsinhalte oder berechnen Sie Ihren Tarif online und schließen Sie direkt ab – für ein entspanntes Grillfest.
Besser entspannt grillen – mit der Privathaftpflicht der VHV
- Grobe Fahrlässigkeit abgedecktOb zu viel Brandbeschleuniger oder ein unachtsamer Augenblick – die Privathaftpflicht der VHV schützt Sie in jedem Fall vor grober Fahrlässigkeit.
- Rundum geschützt dank hoher VersicherungssummeMit 30 bis 50 Mio. Euro ist die Versicherungssumme der VHV besonders hoch bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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