Haft­pflicht (Privat), Unfall, Hausrat

Umzug: Sind Freundschaftsdienste versichert?

Warum ein Umzug schnell teuer werden kann.

Ein Umzug bedeutet meist ein kleines Abenteuer: Nicht nur, weil für viele damit ein neuer Lebensabschnitt beginnt – weil Nachwuchs erwartet wird, das Studium beginnt oder ein neuer Job – sondern auch weil der Umzug selbst eine kleine Herausforderungen werden kann. Denn alleine sind die ganzen Kartons, Möbel und Treppen kaum zu bewältigen. Wohl dem, der Familie und Freunde hat, die mitanpacken. Aber Achtung, beim Wohnungswechsel gibt es mehr als eine Stolperstelle!

Hilfe kann teure Folgen haben ...

Klirrendes Geschirr, ein rostiger Nagel im Finger, kaputte Möbel: Das sind die Alpträume aller Beteiligten. Besonders beim Umzug ist die Verletzungsgefahr groß und nicht selten geht auch mal etwas zu Bruch. Doch wer haftet für den entstandenen Schaden, wenn ein befreundeter Umzugshelfer z. B. dafür verantwortlich ist, dass der Flachbildfernseher statt im künftigen Wohnzimmer auf dem Fußboden landet?

Gut zu wissen: Das sagt das Gesetz

Laut geltender Rechtssprechung besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Schäden, die aus einer Gefälligkeit heraus entstanden sind, zu ersetzen. Die Begründung: Erweist jemand unentgeltlich und unter einem gewissen Aufwand einen Gefallen, dann widerspricht es dem menschlichen Empfinden, dass er auch noch das Haftungsrisiko für einen damit verbundenen Schaden tragen soll.

Eine gute Haft­pflicht sorgt für einen sicheren Tapetenwechsel

Ein typisches Beispiel für einen Gefälligkeitsschaden? Der Umzugshelfer stolpert und die teuren Weingläser fallen auf den Bürgersteig. Der Schock ist groß, die Entschuldigungen überhäufen sich und es herrscht Bedrückung. Der Umziehende ist seinem Helfer dankbar, möchte dennoch die Gläser ersetzt haben – laut Gesetz ist der Schaden aber nicht erstattungspflichtig und der Besitzer müsste die neuen Gläser aus eigener Tasche bezahlen. Doch: Hat der Umzugshelfer die Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT abgeschlossen, besteht bis zur Versicherungssumme Versicherungsschutz! Folgende Leistungen sind ebenfalls nicht zu verachten, wenn es zum Umzug kommt:

  • Gegenseitige Ansprüche bei Personenschäden: Die minderjährige Tochter des Versicherungsnehmers stößt bei Renovierungsarbeiten versehentlich eine Leiter um und verletzt dadurch ihre Mutter. KLASSIK-GARANT deckt die Schadenersatzansprüche für Personenschäden auch unter mitversicherten Personen.
  • Mietsachschäden an Gebäuden und Grundstücken bis 30 Millionen Euro: Bei der Wohnungsübergabe stellt der Vermieter fest, dass das Laminat durch Blumenwasser in einem Bereich aufgequollen ist. Hierbei handelt es sich um einen Mietsachschaden/Allmählichkeitsschaden – beides ist über die Privathaftpflicht versichert.
  • Be- und Entladeschäden bis 10.000 Euro: Im Baustein EXKLUSIV müssen Sie nur 150 Euro Selbstbeteiligung zahlen, wenn beim Beladen des eigenen PKW beispielsweise ein ans Auto gelehnter Spiegel umfällt und das danebenstehende Fahrzeug beschädigt.

Welche Ver­si­che­rung sollten bei einem Umzug noch vorhanden sein?

Wie sowohl Umzugshelfer als auch Umziehende entspannt und ohne Sorge den nächsten Freundschaftsdienst planen können? Indem sich beide Seiten umfangreich versichern!

Hausratversicherung:

Transportiert Sie Ihr Umzugsgut, und es kommt zu einem Unfall, bei dem Hausrat zerstört oder beschädigt wird, kommt die Hausratversicherung der VHV bis 250 Euro für den entstandenen Schaden auf.

Unfallversicherung:

Der Umzugshelfer kann nicht nur Verursacher eines Schadens sein, sondern auch schnell Opfer eines Unfalls, denn Gefahrenquellen gibt es beim Renovieren und Möbeltragen genug. Der Umziehende, bzw. dessen Privathaftpflicht, haftet nur, wenn wenn er die Schuld für die Verletzung trägt. Stolpert der Helfer oder lässt das schwere Lexikon auf seinen Fuß fallen, ist er selber verantwortlich. Wer öfter seinen Bekannten unter die Arme greift oder selbst umzieht bzw. umfangreich renoviert, sollte also in jedem Fall über eine Unfallversicherung nachdenken. Die Unfallversicherung der VHV zahlt beispielsweise auch Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen und Bänderrissen  – oder sorgt für Zahnersatz, wenn Sie bei einem Sturz unglücklich fallen.

Eine gute Vorbereitung erspart Ärger

Auch, wenn Sie gut abgesichert umziehen, ist es natürlich trotzdem schöner, es geht alles glatt. Wir haben einige Tipps gesammelt, die den Umzug sowohl für helfende Hände als auch transportierte Gegenstände sicherer machen:

  • Kurze Wege: Sie können bei zuständigen Behörden Halteverbotsschilder beantragen und so im Vorfeld für einen sicheren Parkplatz vor der Tür sorgen. Und kürzere Wege bedeuten auch weniger Stolperfallen.
  • Alte Möbel: Zerlegen Sie wenn möglich Schränke, Tische o.ä. in Einzelteile und beschriften Sie diese. So werden die Möbel handlicher und lassen sich besser tragen. Verpacken Sie die dazugehörigen Schrauben in kleine Tüten, damit beugen Sie zum Beispiel auch Verletzungen durch herausstehende Nägel vor.
  • Richtiges Material: Verwenden Sie beim Einpacken von Gläsern und Geschirr Seidenpapier (Zeitungspapier kann abfärben). Möbel schützen Sie am besten mit Decken oder Folien, Elektronik oder Lampen mit Luftpolsterfolie, Musikinstrumente zwingend mit wasserdichter Folie.
  • Kartons: Besorgen Sie genügend Kartons, füllen Sie diese mit maximal 15 bis 20 kg und lassen Sie die Griffe frei. Nutzen Sie professionelle Umzugskartons statt alte Kisten – so vermeiden Sie Holzsplitter. Für Bücher und Ordner gibt es spezielle Archivkartons: Sie sind stabiler und handlicher. 

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