Wellness zuhause: Wann sind Pool, Sauna und Co. mitversichert?
Richtig abgesichert entspannt es sich gleich noch viel besser.
Entspannung pur: Versicherungsschutz mit Wohlfühlfaktor
Gerade zur Herbstzeit zieht es viele wieder verstärkt in die Sauna, in den Whirlpool des nahegelegenen Schwimmbads oder gar ins Wellness-Hotel. Spätestens mit Corona dürften aber immer mehr Personen kleine Wellness-Oasen in den eigenen vier Wände eingebaut haben – so spart man sich schließlich die stressige Fahrt durch Stadtverkehr und Mauschelwetter zum Entspannungsort und kann sich auch mal ganz spontan in den eigenen vier Wänden etwas Gutes gönnen. Doch wer mit dem Gedanken spielt oder ihn sogar schon in die Tat umgesetzt hat, sollte nicht vergessen: Um wirklich alle Sorgen für einen Moment hinter sich zu lassen, braucht es einen guten Versicherungsschutz. Denn anders kann es ganz schnell teuer werden.
Privathaftpflicht: Wenn ein Pool zur Gefahr wird
Personenschäden durch unzureichende Sicherung
Ein Pool im eigenen Garten. Das klingt erst einmal sehr reizvoll. Aber haben Sie sich auch schon einmal Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn der Nachbarshund unbemerkt hineinspringt und nicht mehr herausfindet? Noch schlimmer sieht das Szenario aus, wenn die Nachbarn keinen Hund, dafür aber kleine Kinder haben. Wird Ihnen als Grundstückseigentümer zumindest eine Teilschuld am Unglück zugesprochen, da Sie die Verkehrssicherungspflicht Ihres Grundstücks nicht hinreichend erfüllt haben, können hohe Kosten auf Sie zukommen – insbesondere bei Personenschäden. In der Privathaftpflicht der VHV sind selbstgenutzte und selbstbewohnte Grundstücke des Versicherungsnehmers automatisch mitversichert. Auf eine entsprechende Sicherung des Pools sollten Sie aber in jedem Fall großen Wert legen, damit der Spaß wirklich immer im Vordergrund steht.
Wasserschaden in der Mietwohnung
Für einen Pool braucht man zwangsläufig aber keinen Garten. Mittlerweile gibt es beispielsweise eine große Auswahl an Whirlpools, die auch in einer Mietwohnung aufgebaut werden können. Was aber, wenn dieser ausläuft und mehrere hundert Liter Wasser die Zimmerdecke durchnässen? KLASSIK-GARANT springt für solche Mietsachschäden bis zur Versicherungssumme ein.
Hausrat: Wenn es in der Sauna plötzlich brenzlig wird
Bei den meisten Wellness-Einrichtungen für die eigenen vier Wände ist viel Strom im Spiel – und Wärme. Denken Sie beispielsweise an eine Sauna. Hier ist die Brandgefahr nicht kleinzureden: Immerhin haben wir es mit sehr hohen Temperaturen und ätherischen Ölen zu tun. Ein Kurzschluss innerhalb der Stromversorgung fürs Solarium ist nicht weniger gefährlich. Ihr Hausrat sollte also gut abgesichert sein – mit der Neuwertentschädigung der VHV Hausratversicherung ist er das.
Übrigens: Die eingebaute Sauna selbst zählt nicht zum Hausrat, es sei denn, es handelt sich um eine mobile Saunakabine, die von A nach B transportiert werden kann. Auch auf Balkonen oder Terrassen aufgestellte Whirlpools sind Hausrat und können nach Deklaration im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert werden. Wer keinen Unterversicherungsverzicht vereinbart hat, sollte bei einer solchen Anschaffung die Versicherungssumme prüfen.
Wohngebäude: Ist das Saunahaus mitversichert?
Manch einer will die Sauna nicht im Keller aufbauen oder im Badezimmer, sondern ein Saunahaus in den Garten setzen. Außerhalb der Gebäudegrenzen platzierte Häuser oder Hütten, in denen eine Sauna oder ein Whirlpool untergebracht sind, gelten in der Wohngebäudeversicherung der VHV als Nebengebäude und sind bis zu einer Grundfläche von 10 Quadratmetern versichert, sofern sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden. Größere Nebengebäude können gegen einen Zuschlag mitversichert werden.
Innenliegende Pools in Haupt- und Nebengebäuden sind mitversichert, Außen-Pools ebenfalls, wenn sie dauerhaft im Boden des Versicherungsgrundstücks eingelassen sind (mindestens zur Hälfte). Nicht versichert über die Wohngebäudeversicherung sind die Anlagen von Außenpool wie zum Beispiel Pumpenstationen.
Unfall: Wenn aus Entspannung ein Notfall wird
Wo Wasser und Wärme im Spiel sind, wird es schnell rutschig, Saunadämpfe sorgen für weniger Sicht und ein falsches Mischverhältnis vom Aufguss kann Flammen entfachen. Das Unfallpotential in der heimischen Wellness-Oase ist nicht gerade klein, und was als Entspannungsmaßnahme dienen sollte, kann Sie auch mal ins Krankhaus bringen. Mit der richtigen Unfallversicherung profitieren Sie allerdings von vielen Leistungen, die dazu beitragen, schnell und sorgenfrei wieder auf die Beine zu kommen: Ausfallzahlungen, zusätzliche Therapien, Rehamanagement, Hilfe im Haushalt – vieles ist im Standard-Tarif KLASSIK-GARANT bereits inklusive.