Warum benötige ich eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt, dass der Tierhalter für den Schaden aufkommen muss, der entsteht, wenn ein Tier eine Person oder eine Sache schädigt. Vor solchen Schadenersatzansprüchen können Sie sich mit unserer Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützen. Sie wird allen Tierhaltern empfohlen, ist aber nicht in allen Bundesländern Pflicht.
Verordnungen zur Tierhaltung werden auf Länderebene geregelt. die VHV Tierhalterhaftpflicht kommt für Sie im Ernstfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. In sechs Bundesländern gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht (§ 833 im BGB) für alle Hunde, in neun Bundesländern für „gefährliche“ Artgenossen. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern existiert für keinen Hund eine Versicherungspflicht.
Übrigens: Wie genau die Regelungen in den einzelnen Ländern aussehen, wie hoch die Versicherungssummen sein müssen und ob es nach Rasse und/oder Verhalten der Tiere geht, sollte im Einzelfall noch einmal geprüft werden. In Thüringen muss der Versicherungsschutz beispielsweise durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden. Eine solche Bescheinigung stellen wir bei Bedarf natürlich gerne aus.