Hausrat

Mit acht Fragen zur optimalen Hausrat­ver­si­che­rung

So schützen Sie Ihr Hab und Gut gegen Feuer, Wasser, Blitz und Diebstahl

Weihnachten ist gerade vorbei und Sie freuen sich noch völlig sorgenfrei über den neuen Fernseher, die Spielekonsolen und alle weiteren Schätze, die noch so unter dem Tannenbaum lagen. Und das sollte so bleiben – auch, wenn Sie nach den Feiertagen das Haus zum Beispiel wieder vermehrt verlassen. Um Ihren Hausrat optimal gegen Einbrüche, Feuerereignisse und viele weitere Gefahren zu versichern, lohnt es sich, einen genauen Blick auf den Leistungsumfang zu werfen.

Gut zu wissen:
Während eine Wohngebäudeversicherung nur ein Muss für Immobilienbesitzer ist und für Schäden am Gebäude und den fest damit verbundenen Teilen aufkommt, sollte eine Hausratversicherung auch von Mietern abgeschlossen werden. Sie versichert Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen im Fall von Bränden, Explosionen, Blitzeinschlägen, Stürmen, Einbruchsdiebstählen und Leitungswasserschäden.

 

Worauf sollten Sie achten?

Generell scheinen sich die Hausratversicherungen auf dem deutschen Markt stark zu ähneln. Doch es lohnt sich, einen genauen Blick auf das Leistungsspektrum zu werfen. Achten Sie auf Folgendes:

  • Leistet die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit? 
    Wenn ja, können Sie auch getrost einkaufen fahren, während z. B. Ihre Waschmaschine zu Hause läuft, denn im Schadenfall (zum Beispiel eine undichte Leitung, die Ihre Wohnung überflutet) verzichtet der Versicherer auf die Anrechnung eines Verschuldensgrades – und Sie entgehen einer Kürzung der Leistungen. 
  • Besteht eine Neuwertentschädigung?
    Wenn Ihr zehn Jahre alter DVD-Player durch eine Überspannung in Folge eines Blitzeinschlags außer Gefecht gesetzt wird, kann es einen großen Unterschied machen, ob er vom Versicherer zum Zeit- oder Neuwert ersetzt wird. Ersterer kann nämlich schnell gegen Null tendieren.
  • Gibt es eine Klausel, die Ihnen eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit zusichert?
    Der Verlust eines Jobs ist schon schlimm genug. Gut, wenn der Versicherungsschutz auch ohne belastende Zahlungen weiterbesteht.
  • Sind auch Folgen von Trickdiebstählen (auch außerhalb des Versicherungsortes) versichert?
    Marktübliche Tarife schließen nur gewaltsame Diebstähle ein. Doch Trickdiebstähle (nicht nur in Ihrer Wohnung, sondern auch in Fußgängerzonen etc.) kommen immer häufiger vor. Auch Schäden aus Diebstählen aus einem abgestellten Pkw können Teil des Leistungsumfangs sein.
  • Sind auch abgestellte Kinderwagen mitversichert?
    Wird eine Gehhilfe, ein Krankenfahrstuhl oder Buggy geklaut, kann der Ersatz teuer werden. Achten Sie deswegen darauf, dass diese mobilen Besitztümer mitversichert sind.
  • Sind auch unverschlossen aufbewahrte Wertgegenstände (z. B. Wertpapiere, Bargeld, Schmuck- und Sammelstücke) versichert?
    Viele Versicherer leisten bei Diebstählen nur, wenn die Wertgegenstände verschlossen aufbewahrt wurden – gerade abgelegter Schmuck verschwindet aber nicht gleich wieder in der Schatulle.
  • Kann die Versicherung auch morgen noch mit der Zeit mithalten?
    Vor einigen Jahren hatte kaum jemand einen Mähroboter im Garten, heute sieht man sie schon öfter. Der Ersatz der Technikwunder ist teuer, doch nicht jeder Versicherer schließt diesen im Schadenfall mit ein. Wird die Leistung einige Jahre später doch hinzugefügt, ärgert man sich ggf. über seinen alten Vertrag. Es sei denn, dieser enthält eine Leistungs-Update-Garantie, die automatisch alle neuen Leistungen miteinschließt.
  • Sind Sie auch gegen Cyberrisiken versichert?
    Die deutschen Versicherer nähern sich nur sehr vorsichtig der Frage, inwieweit Sie einen Online- und Digitalschutz anbieten – insbesondere der Einbruch in private Netzwerke ist von den wenigsten Versicherern im Leistungsspektrum enthalten. Die VHV hat Ihre Hausratversicherung dahingehend gestärkt, Datenrettungskosten nach einem Cyberangriff zu erstatten.
Gut zu wissen:
Besonders im Bereich der Online-Sicherheit dürfte sich in den kommenden Jahren noch viel tun, daher ist nicht nur eine Leistungs-Update-Garantie empfehlenswert, sondern auch eine Best-Leistungs-Garantie. Denn: Auch andere Versicherer haben mal gute Ideen, von denen Sie dank Best-Leistungs-Garantie profitieren – auch, wenn Sie nicht dort, sondern bei der VHV versichert sind. Der Zusatzbaustein verspricht: Sie erhalten im Schadenfall die besten Leistungen aus allen Hausratversicherungen am deutschen Markt. Und neuerdings schließt dieses Versprechen sogar unbenannte Gefahren und Cyberklauseln ein. So suchen Sie sich einmal die richtige Versicherung und sind immer auf der sicheren Seite, auch wenn andere Versicherer kurze Zeit später bessere Leistungen präsentieren.

 

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