Ver­si­che­rungs­tipps für Geschiedene

Gemeinsame Ver­si­che­rungen: Checkliste nach der Scheidung

Was Sie nach der Trennung versicherungstechnisch beachten müssen.

Wut, Enttäuschung, Traurigkeit, Erleichterung oder Freude: Nach dem Entschluss zur Scheidung können verschiedenste Gemütslagen vorherrschen. Über 137.400 Ehen wurden im Jahr 2022 in Deutschland geschieden. Was bei allem Gefühlschaos nicht vergessen werden sollte, ist die Frage nach den gemeinsamen Versicherungen. Was Sie bei den einzelnen Policen beachten müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Generell gilt: Eigene Ver­si­che­rung spart Ärger

Grundsätzlich ist in Verträgen von gemeinsamen (Familien-)Versicherungen einer der Partner als Versicherungsnehmer eingetragen. Der andere wird mitversichert. Das bedeutet: Auch nach der Trennung behält der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz. Der Mitversicherte sollte sich um den Abschluss eigener Policen bemühen. Zwar bleibt bei vielen Produkten der Versicherungsschutz bis drei Monate nach der rechtskräftigen Scheidung für den Mitversicherten bestehen, allerdings muss der Versicherungsnehmer eventuelle Schadenmeldungen vornehmen und sich für seinen Ex-Partner mit der Versicherung auseinandersetzen. Gerade, wenn noch Ärger in der Luft hängt, ist dies meist nicht die beste Lösung.

  1. Neue Wohnung, neue Hausrat?

    Die meisten Paare schließen bereits beim Zusammenziehen eine gemeinsame Hausratversicherung ab oder erweitern einen der bestehenden Verträge. Kommt es zur Trennung oder Scheidung, sucht sich mindestens einer der Ex-Partner schnell eine neue Bleibe. Für den Versicherungsnehmer ändert sich damit vertraglich kaum etwas. Er muss der Versicherung lediglich seine gegebenenfalls neue Adresse mitteilen und einen Blick auf die Versicherungssumme werfen. Denn: Verkleinert sich der Hausrat, lohnt sich auch eine Herabsetzung der Versicherungssumme und somit des Beitrags.

    Für den vorher mitversicherten Partner sollte in jedem Fall der Abschluss einer eigenen Hausratversicherung auf der To-do-Liste stehen. Bei der VHV gilt hier eine Übergangszeit bis maximal drei Monaten nach der nächsten Hauptfälligkeit.
     

  2. Privathaftpflicht: Zweigleisig fahren!

    Auch die private Haftpflichtversicherung wird von Verheirateten oder Zusammenlebenden meist geteilt. Bei den meisten Versicherern endet der Versicherungsschutz sofort mit der Scheidung. Bei der VHV gibt es eine 6-monatige Übergangsregelung. Dennoch ist es ratsam, sich bereits nach Auflösung der gemeinsamen Wohnsituation eine eigene Privathaftpflicht zuzulegen. Denn: Hat der Versicherungsnehmer zum Beispiel bereits einen neuen Partner in seinen Vertrag aufgenommen, erlischt der Schutz für den Noch-Ehepartner, der von der Änderung vielleicht gar nichts weiß.
     

  3. Kfz: Spurwechsel notwendig

    Ehepartner bzw. in einer häuslichen Gemeinschaft lebende Partner teilen sich oft ein Fahrzeug. Welche Fahrer mit dem Wagen versichert unterwegs sind, legt der Versicherungsnehmer vertraglich fest. Steht eine Scheidung an, sollte der Versicherungsnehmer daher auch seinen Kfz-Versicherer darüber informieren, dass sich der Fahrerkreis ändert – gegebenenfalls sinken die Beiträge, wenn keine weiteren Fahrer versichert werden. Hat ein Ehegatte den Wagen des anderen mitversichert, muss letzterer sich wieder um eine eigene Kfz-Versicherung kümmern.
     

  4. Unfallversicherung: Fehltritte können weh tun!

    Auch Unfallversicherungen werden von Verheirateten meist im Familientarif abgeschlossen. Und auch hier gilt wieder: Der Versicherungsnehmer behält die Police, der vorher Mitversicherte muss sich eigenständig absichern. Insbesondere, weil der Versicherungsnehmer den Vertrag einfach ändern oder kündigen kann.
     

  5. Kinder bleiben Kinder

    2022 waren in Deutschland über 115.800 minderjährige Kinder von der Scheidung der Eltern betroffen. Der Nachwuchs bleibt natürlich weiterhin durch die bestehenden Familienversicherungen abgesichert, sofern diese nicht in Single-Tarife umgewandelt werden. Die meisten Versicherungsnehmer entschließen sich dazu, das Kind über denjenigen Ex-Partner mitzuversichern, bei dem das Kind hauptsächlich lebt.

Sicherheit für den neuen Lebensabschnitt

Eine Scheidung kann sich für viele wie ein heftiger persönlicher Schaden anfühlen, ein Rückschlag gegen den keine Versicherung der Welt schützen kann. Damit Sie aber nicht auch noch Ihre finanzielle Sicherheit in Ernstfällen einbüßen, sollten Sie nach einer Trennung nicht zu lange zögern: Machen Sie sich früh genug Gedanken darüber, welche Versicherungen angepasst oder neu abgeschlossen werden müssen – am besten noch bevor die Scheidung rechtskräftig ist. So sind Sie auf der sicheren Seite und können sich voll und ganz auf die Zukunft konzentrieren. Wir wünschen Ihnen alles Gute!

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