Wir kümmern uns für Sie um das Finanzielle
Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht
Falls einer Person auf Ihrem Grund etwas passieren sollte, kommen wir dafür auf.
Als Besitzer oder Vermieter eines Hauses müssen Sie dafür sorgen, dass Benutzer Ihres Anwesens oder Passanten vor Schaden bewahrt bleiben, indem Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit auf Ihrem Grundstück und in Ihrer Immobilie zu gewährleisten. Übrigens: Unsere Privat-Haftpflichtversicherung schließt bereits Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines Ein-/Zwei-/Mehrfamilienhauses mit in den Versicherungsschutz ein, wenn Sie das Haus mit Ihrer Familie selbst bewohnen.
Drei gute Gründe für unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:
- Versicherungssumme bis zu 50 Mio. EUREin Geschädigter kann Verdienstausfälle, Pflegekosten oder sogar lebenslange Rentenzahlungen fordern. Mit der hohen Versicherungssumme der VHV sind Sie für jeden Fall abgesichert. Sie haben dabei die Wahl zwischen 30 Mio. und 50 Mio. EUR.
- Schutz bei Nicht-Erfüllung der VerkehrssicherungspflichtWir kommen für Schäden auf, wenn Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht als Haus- und Grundbesitzer nicht erfüllen. Dies gilt auch, wenn Sie die Aufgabe einer anderen Person, wie zum Beispiel einem Hausmeister, übertragen.
- Baumaßnahmen bis 100.000 EUR sind mitversichertWenn Sie kleinere Reparaturen oder Umbauten vornehmen, Neubauten errichten oder Abbrucharbeiten durchführen, sind diese bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben abgesichert, inkl. Eigenleistungen und Bauhelferhaftpflicht.
Unsere Leistungen im Überblick
Die wichtigsten Leistungen
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Versicherungssumme
NEU: bis 50 Mio. €
Mitversicherung von Verwaltern/Betreuern
Nachhaftung nach Verkauf
Bis 1 Jahr nach Verkauf
Gewässerschäden
Kleingebinde100 lÖltanks10.000 l
Regenerative Energien
Baumaßnahmen
Bis 100.000 €
Garagen und Nebengebäude
Teilgewerbliche Nutzung
Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen
Sofortschutz (Differenzdeckung)
Forderungsausfall