Wärmepumpen sind teilweise über die Wohngebäudeversicherung versichert - meist gegen die Grundgefahren Feuer, Sturm und Hagel. In der VHV Wohngebäudeversicherung sind Wärmepumpen beispielsweise auch gegen Leitungswasserschäden abgesichert und der Diebstahl der Wärmepumpe kann über den Zusatzbaustein EXKLUSIV optional in die Wohngebäudeversicherung mit aufgenommen werden.
Wichtig: Die Versicherung der Wärmepumpe über die Wohngebäudeversicherung wird wohnortabhängig, das heißt ZÜRS-Zonen-abhängig, tarifiert. Außerdem sind beispielsweise Starkregen und Überschwemmung übertretender Gewässer nur inbegriffen, wenn die Bausteine ELEMENTAR I bzw. II vereinbart wurden.
Es gibt also ein paar Einschränkungen, wodurch Deckungslücken entstehen können. Die Wärmepumpenversicherung WÄRMEPUMPENPROTECT ist eine All-Risk Versicherung, sie geht somit darüber hinaus und deckt alle Risiken ab.
WÄRMEPUMPENPROTECT wird ZÜRS-Zonen-unabhängig abgeschlossen, ohne das der Gebäudevertrag angepasst werden muss. Zudem bietet sie beispielsweise die GAP-Deckung, also die Kostendifferenzentschädigung bei finanzierten Anlagen, oder den sofortigen Reparaturbeginn nach Schadenantritt. Besonders die Außengeräte sind oft von Schäden betroffen, die über die in der Wohngebäudeversicherung versicherten Grundgefahren hinausgehen: Hier drohen Umweltschäden wie Frost, Blitzschlag oder Überschwemmung. Außerdem sind die Anlagen ein begehrtes Diebesgut. Scheitert der Diebstahl, gehen die Täter oft zum Vandalismus über. Aber auch das eigene Ungeschick, wenn Sie z. B. beim Rangieren mit dem Auto aus Versehen dagegen fahren, oder Bedienfehler sind mitversichert.