Garagen(inhalte) versichern: Diese Details sollten Sie kennen
Hier finden Sie die richtigen Antworten.
Werkzeug, Fahrräder, Rasenmäher: Garagen beherbergen nicht nur Autos. Doch sind Garagen und ihre Inhalte automatisch mitversichert, wenn Sie eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließen? Wir klären auf, worauf Sie achten sollten.
Die Garage: ein Ort für verschiedenste Habseligkeiten
Der eine hat in seiner Garage eine Werkbank stehen, der andere bewahrt seine Sportausrüstung darin auf und wieder andere lagern darin Möbelstücke und den teuren Gasgrill: Kaum jemand nutzt seine Garage nur zum Unterstellen seines Autos oder Zweirads. Zudem geht der Trend zu Garagen, die über eine Nebeneingangstür mit dem Wohnhaus verbunden sind. Bei all den Dingen, die sich in einer Garage ansammeln können und aufgrund ihrer Nähe zu Wohnräumen, ist es wichtig, auch dieser Örtlichkeit versicherungstechnisch genügend Aufmerksamkeit zu schenken.
Hausrat: Welche Gegenstände in Garagen sind versichert?
Grundsätzlich gilt: Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsortes. Zum Hausrat zählen alle Dinge, die Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung dienen. So sind beispielsweise folgende Sachen versichert, wenn sie anlässlich eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort – also auch einer Garage – entfernt oder bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt werden beziehungsweise abhandenkommen:
- Fahrräder
- Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen und ferngelenkte Flugmodelle einschließlich deren Zubehör
- In EXKLUSIV: nicht am Kfz montierte Sommer-/Winterreifen, Dachboxen sowie Kindersitze
Achtung bei Diebstahl aus der Garage
Entwendet ein Täter aus einer nicht verschlossenen Garage Gegenstände, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz. Besonders wichtig ist das, wenn die Garage über eine Nebeneingangstür mit dem Wohnhaus verbunden ist, diese ebenfalls unverschlossen ist und sich der Täter somit Zutritt zum Haus verschaffen kann! Wird eine verschlossene Garage hingegen aufgebrochen, handelt es sich um einen Versicherungsfall.
Die Garage befindet sich nicht auf dem Versicherungsgrundstück?
Garagen sind in unserer Hausratversicherung beitragsfrei mitversichert, sofern sie sich am Wohnort des Versicherungsnehmers befinden. Der Wohnort selbst definiert sich als Ort des ständigen Aufenthaltes/Wohnsitzes. Der Wohnort beinhaltet sowohl Stadt- als auch Ortsteile. Die Postleitzahl ist daher unerheblich. Werfen Sie einen Blick auf unsere Beispiele:
- Sie wohnen in Stadt A, die Garage ist 600 Meter von der Wohnung entfernt, liegt aber im Verwaltungsbezirk der Stadt B. Es besteht Versicherungsschutz, da sich die Garage in der Nähe der Wohnung befindet.
- Sie wohnen in einem Ortsteil von Stadt A, die Garage liegt in einem 15 km entfernten anderen Ortsteil von Stadt A. Die Garage befindet sich am Wohnort und ist mitversichert.
- Sie wohnen in einem Stadtteil von Stadt B, die Garage befindet sich 10 km entfernt auf der anderen Seite von Stadt B. Die Garage hat die gleiche Ortsbezeichnung wie die Wohnung und ist mitversichert.
- Sie wohnen in einem Ortsteil von Stadt A, die Garage liegt in einem 15 km entfernten Ortsteil von Stadt B. Die Garage ist – auch über die besonderen Bedingungen – nicht mitversichert.
Befindet sich die Garage nicht an Ihrem Wohnort, muss diese gesondert beitragspflichtig versichert werden.
Sind Garagen über die Wohngebäudeversicherung versichert?
Innerhalb der Wohngebäudeversicherung ist die Garage gegen die Gefahren Sturm, Hagel und Feuer versichert, sofern sie sich innerhalb des versichterten Wohngebäudes befindet oder sofern die außerhalb des Wohngebäudes liegende Garage nach Anzahl ihrer Stellplätze tarifiert wurde.