Bußgeld für Temposünde und zu wenig Abstand
Welches Bußgeld Sie erwartet, erfahren Sie bei uns.
Sicherheitsabstand - viel hilft viel
Zur Erinnerung: Innerorts muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens eine Sekunde betragen, was bei 50 km/h 15 Metern entspricht. Außerorts gilt die Halber-Tacho-Regel.
Wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten wird, weil ein anderes Auto vor Ihnen die Spur gewechselt hat, müssen Sie den notwendigen Sicherheitsabstand innerhalb von drei Sekunden wiederherstellen, ab 160 km/h sogar innerhalb von einer Sekunde. Übrigens: Wer längere Zeit zu nah auffährt oder die Lichthupe einsetzt, riskiert sogar eine Gefängnisstrafe wegen Nötigung.
Wie viele Punkte gibt es wofür?
1 Punkt
Einen Punkt in Flensburg gibt es für einen schweren Verkehrsverstoß. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet und für die mindestens ein Bußgeld von 60 Euro anfällt; z. B. Vorfahrtsverstoß.
2 Punkte
Zwei Punkte in Flensburg kommen für einen sehr schweren Verstoß im Straßenverkehr auf das Punktekonto. Das sind Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis und Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, die die Sicherheit im Straßenverkehr besonders beeinträchtigen; z. B. Missachtung des Überholverbots.
3 Punkte
Drei Punkte gibt es für Vergehen im Straßenverkehr, die als Straftaten geahndet werden. Für eine solche Straftat wird die Fahrerlaubnis entzogen; z. B. fahrlässige Tötung.
Geschwindigkeitsübertretung außerorts
Wie hoch das Bußgeld im Einzelfall ausfällt und ob Punkte und ein Fahrverbot hinzukommen, richtet sich unter anderem danach, ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften stattgefunden hat. Außerorts wird bei 26 bis 40 km/h zu viel nur ein Fahrverbot verhängt, wenn der Verstoß zweimal innerhalb eines Jahres vorkommt (innerorts: zwischen 26 und 30 km/h).
Geschwindigkeitsübertretung |
Bußgeld in Euro |
Punkte |
Fahrverbot |
bis 10 km/h |
48,50 |
- |
- |
11 bis 15 km/h |
68.50 |
- |
- |
16 bis 20 km/h |
88,50 |
- |
- |
21 bis 25 km/h |
128,50 |
1 |
- |
26 bis 30 km/h |
178,50 |
1 |
(1 Monat)* |
31 bis 40 km/h |
228,50 |
1 |
(1 Monat)* |
41 bis 50 km/h |
348,50 |
2 |
1 Monat |
51 bis 60 km/h |
508,50 |
2 |
1 Monat |
61 bis 70 km/h |
633,50 |
2 |
2 Monate |
ab 71 km/h |
738,50 |
2 |
3 Monate |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhab eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
Geschwindigkeitsübertretung innerorts
Das Bußgeld für zu schnelles Fahren innerorts fällt etwas höher aus:
Geschwindigkeitsübertretung |
Bußgeld in Euro |
Punkte |
Fahrverbot |
bis 10 km/h |
58,50 |
- |
- |
11 bis 15 km/h |
78,50 |
- |
- |
16 bis 20 km/h |
98,50 |
- |
- |
21 bis 25 km/h |
143,50 |
1 |
- |
26 bis 30 km/h |
208,50 |
1 |
(1 Monat)* |
31 bis 40 km/h |
288,50 |
2 |
1 Monat |
41 bis 50 km/h |
428,50 |
2 |
1 Monat |
51 bis 60 km/h |
591,50 |
2 |
2 Monate |
61 bis 70 km/h |
738,50 |
2 |
3 Monate |
ab 71 km/h |
843,50 |
2 |
3 Monate |
Manchmal liegen auch Geschwindigkeitsvergehen vor, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit gar nicht übertreten wurde: Das Fahrtempo muss nämlich stets an die aktuellen Straßen- und Sichtverhältnisse angepasst werden.
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
Sicherheitsabstand - viel hilft viel
Zur Erinnerung: Innerorts muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens eine Sekunde betragen, was bei 50 km/h 15 Metern entspricht. Außerorts gilt die Halber-Tacho-Regel.
Wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten wird, weil ein anderes Auto vor Ihnen die Spur gewechselt hat, müssen Sie den notwendigen Sicherheitsabstand innerhalb von drei Sekunden wiederherstellen, ab 160 km/h sogar innerhalb von einer Sekunde. Übrigens: Wer längere Zeit zu nah auffährt oder die Lichthupe einsetzt, riskiert sogar eine Gefängnisstrafe wegen Nötigung.
Abstandsverstoß |
Bußgeld in Euro |
Punkte |
Fahrverbot |
bei unter 80 km/h |
25 |
- |
- |
|
30 |
- |
- |
|
35 |
- |
- |
bei mehr als 80 km/h |
|
|
|
|
75 |
1 |
- |
|
100 |
1 |
- |
|
160 |
1 |
- |
|
240 |
1 |
- |
|
320 |
1 |
- |
bei mehr als 100 km/h |
|
|
|
|
75 | 1 | - |
|
100 | 1 | - |
|
160 | 2 | 1 Monat |
|
240 | 2 | 2 Monate |
|
320 | 2 | 3 Monate |
bei mehr als 130 km/h |
|||
|
100 | 1 | - |
|
180 | 1 | - |
|
240 | 2 | 1 Monat |
|
320 | 2 | 2 Monate |
|
400 | 2 | 3 Monate |
Weg ist der Führerschein übrigens bei acht Punkten in Flensburg – zumindest für sechs Monate. Zurück gibt es ihn üblicherweise erst nach erfolgreich absolvierter medizinischpsychologischer Untersuchung – kurz: MPU. Hierbei wird der Fahrer auf seine Fahreignung hin untersucht.
Wie baue ich Punkte ab?
Durch den Besuch eines speziellen Fahreignungsseminars, das verkehrspädagogische mit verkehrspsychologischen Elementen verbindet, können Sie Ihre Punkte abbauen. Wer bei einem Punktestand von nicht mehr als 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann einmal innerhalb von 5 Jahren einen Punkt abbauen.
Sicher ans Ziel - ohne Bußgeld und Punkte!
Verkehrsregeln existieren nicht, um Autofahrer zu ärgern, sondern um die Straßen sicherer zu machen. Zu hohe Geschwindigkeit und zu geringer Abstand bergen ein großes Gefahrenpotenzial. Fahren Sie also lieber ein paar Minuten früher los, um entspannt und sicher an Ihr Ziel zu kommen. So ersparen Sie sich Bußgeld und Punkte.
Sie möchten wissen, wie viele oder ob Sie schon Punkte in Flensburg haben? Ihren aktuellen Punktestand können Sie jederzeit kostenlos und ganz einfach online anfordern.
Die VHV-Versicherung wünscht Ihnen immer eine gute und sichere Fahrt!