Autoversicherung

Fahrerflucht - so verhalten Sie sich richtig!

Checkliste für Verursacher und Geschädigte

Ein abgefahrener Seitenspiegel oder eine kleine Macke beim Ausparken – ach, ist ja nicht so schlimm. Schnell eine kleine Entschuldigung mit Telefonnummer an den Scheibenwischer geklemmt, und weiter geht die Fahrt. Man hat ja schließlich nicht ewig Zeit. Die Polizei für einen Kratzer einzuschalten wäre ohnehin übertrieben. Und wer weiß, wann der Fahrer des betroffenen Autos überhaupt wiederkommt. Alles richtig gemacht? Wir klären Sie auf, damit Sie nicht aus Versehen Fahrerflucht begehen und auch als Opfer einer Fahrerflucht wissen, wie Sie sich richtig verhalten.

Fahrerflucht: Das sind die Folgen für Unfallverursacher

Sollten Sie sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, begehen Sie eine Straftat, allgemein Unfall- oder Fahrerflucht genannt. Dabei ist es egal, ob bei dem Unfall nur ein kleiner Kratzer entstanden ist (Sachschaden) oder sogar eine Person verletzt wurde (Personenschaden). Mit diesen Konsequenzen müssen flüchtige Fahrer rechnen:

  • Ein Unfallverursacher, der Fahrerflucht begeht, kann zusätzlich zur Geldstrafe mit mindestens zwei Punkten in Flensburg rechnen.
  • Außerdem zieht Fahrerflucht ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich.
  • In besonders schlimmen Fällen von Fahrerflucht kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen.
  • Sollte ihr eigenes Kfz ebenfalls beschädigt sein, begehen Sie bei einer Fahrerflucht eine Obliegenheitsverletzung und verlieren in der Kaskoversicherung Ihren Versicherungsschutz.
  • Wer sich noch in der Probezeit befindet und Fahrerflucht begeht, muss auf eigene Kosten an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen. Außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Unfall verursacht? So begehen Sie keine Fahrerflucht!

Es ist passiert: Sie haben einen Unfall verursacht. Ein fremdes Auto ist beschädigt und der Besitzer nirgends zu sehen. Wenn Sie sich jetzt an unsere Tipps halten, können Sie den Ärger in Grenzen halten und vor allem empfindliche Strafen vermeiden:

  • Am Unfallort sollten Sie mindestens 30 Minuten warten.
  • Sollte der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nach 30 Minuten nicht eintreffen, melden Sie den Unfall der Polizei. Damit kommen Sie Ihrer Mitteilungspflicht als Schadenverursacher nach.
  • Jetzt dürfen Sie sich vom Unfallort entfernen. Befestigen Sie zudem eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten am Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs. Damit ist der Besitzer bei seiner Rückkehr sofort informiert ist. Nur eine solche Mitteilung am beschädigten Fahrzeug reicht aber nicht. Ohne Meldung bei der Polizei würden Sie auch in diesem Fall Fahrerflucht begehen!
  • Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
Unser Tipp: Auch wenn z. B. nach einem Parkrempler auf den ersten Blick nichts zu sehen ist, könnten Sie einen tiefer liegenden Schaden am anderen Fahrzeug verursacht haben. Auf der sicheren Seite sind Sie also, wenn Sie auch in diesem Fall warten, um keine Fahrerflucht zu begehen.

Fahrerflucht – böse Überraschung für Geschädigte

Das kann ja wohl nicht wahr sein! Eben war noch alles in Ordnung, und jetzt stehen Sie vor Ihrem beschädigten Auto. Der Schaden ist nicht zu übersehen, aber vom Täter keine Spur. Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie folgende Schritte:

  • Fotografieren Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug und den Unfallort – so dokumentieren Sie den Schaden.
  • Fragen Sie Passanten, ob ggf. jemand etwas gesehen hat, und fragen Sie diese nach ihren Kontaktdaten für eine evtl. Zeugenaussage.
  • Rufen Sie die Polizei an und erstatten Sie Anzeige gegen unbekannt. Eine Ermittlung des Unfallverursachers könnte für Sie und Ihre Versicherung bei der Schadenabwicklung von Vorteil sein!
Unser Tipp: Auch wenn Sie nicht genau wissen, wann der Schaden entstanden ist und Sie ihn ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerken, sollten Sie die Polizei einschalten und Anzeige gegen unbekannt erstatten.

 

Fahrerflucht – welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Schäden, die bei einer Fahrerflucht am Auto des Geschädigten entstanden sind, zahlt im ersten Schritt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – sofern dieser ausfindig gemacht werden kann. Im zweiten Schritt fordert die Versicherung das Geld allerdings vom Unfallverursacher zurück (bis max. 5.000 Euro). Für die Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers kommt die Kfz-Haftpflicht nicht auf. Nach der Schadenregulierung kann die Versicherung dem Versicherungsnehmer, der Fahrerflucht begangen hat, sogar den bestehenden Versicherungsvertrag kündigen.

Da bei Fahrerflucht der Unfallverursacher oft nicht ermittelt werden kann, bleiben viele Geschädigte auf den Reparaturkosten sitzen. Grund: Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt lediglich für selbst verursachte Schäden an anderen Fahrzeugen auf, nicht jedoch für Schäden am eigenen Fahrzeug – auch nicht dann, wenn der Verursacher Fahrerflucht begangen hat.

Die Teilkasko-Versicherung hilft bei einem Schaden durch Fahrerflucht in den allermeisten Fällen nicht weiter. Nur die Vollkasko-Versicherung der Autoversicherung übernimmt in jedem Fall Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Dritte entstehen. Die Selbstbeteiligung bleibt allerdings bestehen, und in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird der Geschädigte ebenfalls zurückgestuft.

Unser Tipp: Prüfen Sie genau, ob Sie bspw. einen Bagatellschaden nicht lieber selbst zahlen möchten, um eine Herabstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse und damit höhere Versicherungsbeiträge zu vermeiden. Sonst ärgern Sie sich hinterher doppelt.

 

Fazit: Fahrerflucht kann aus einem kleinen Schaden eine große Sache mit unangenehmen Folgen machen – für alle Beteiligten. Wer zu seinen Fahrfehlern steht, ist auf der sicheren Seite.

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