Winterurlaub: Kennen Sie die Verkehrsregeln im Ausland?
Vorschriften und Tipps für die Fahrt auf fremden Straßen
Bevor Sie in Ihren wohlverdienten Winterurlaub aufbrechen, sollten Sie sich unbedingt mit den am Reiseziel geltenden Verkehrsvorschriften vertraut machen. Doch nicht nur vor einer Reise mit dem Pkw ins Ausland macht ein Faktencheck Sinn – auch auf den heimischen Straßen gibt es im Winter einiges zu beachten!
Zur Erinnerung: Winterreifen-Regeln in Deutschland
Hierzulande gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht, die besagt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufgezogen sein müssen. Das betrifft Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte. Diese Pflicht ist nicht an ein bestimmtes Datum gebunden. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) hat sich jedoch bewährt, so werden Sie nicht von winterlichen Witterungsverhältnissen überrascht.
Winterreifen erkennen Sie am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Darüber hinaus gelten bis 30. September 2024 auch Reifen mit der Kennzeichnung M+S als wintertauglich, wenn sie bis 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch bei Winterreifen 1,6 Millimeter, empfohlen sind aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Millimeter. Übrigens: Auch Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinne Winterreifen, wenn sie das „Alpine“-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung haben.
Verstoß gegen Winterreifenpflicht: Wann werden Sie zur Kasse gebeten?
Wer bei entsprechender Witterung ohne Winterreifen unterwegs ist und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt im Fahrererlaubnisregister in Flensburg rechnen. Werden dadurch sogar Dritte behindert, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro. Neben dem Fahrer haftet zudem der Fahrzeughalter, der seiner Bereifungspflicht nicht nachgekommen ist – 75 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig.
Sie wollen mehr zum Thema erfahren? Dann werfen Sie gerne einen Blick in unseren Artikel rund ums Thema Winterreifenpflicht.
Wer zahlt im Falle eines Unfalls?
Die VHV Autoversicherung Klassik-GARANT ermöglicht es, dass Sie auf dem Weg zur Arbeit, auf Reisen in den Familienurlaub oder während der Spritztour mit dem Auto stets sorgenfrei unterwegs sind. Denn, wenn trotz aller Vorsicht mal was passiert, helfen wir Ihnen mit unserer 24-Stunden-Soforthilfe schnell und unbürokratisch weiter. Dabei ist Ihr Kfz-Schutz immer umfassend, schnell und günstig.
Wichtig: Im Falle eines Unfalls durch das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen kann es zu Leistungskürzungen in der Kaskoversicherung kommen. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers auf jeden Fall, auch wenn Sie als Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs waren. Allerdings kann die Benutzung von Sommerreifen bei Straßenverhältnissen, die eindeutig Winterreifen erforderlich machen, als Mitverschulden an einem möglichen Unfall gewertet werden. In diesem Fall könnten Sie als Unfallverursacher in Regress genommen werden.
Winterreifenpflicht: So läuft es bei unseren Nachbarn
Österreich: In Österreich besteht keine generelle Winterreifenpflicht in den Wintermonaten. Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Winterreifen oder Schneeketten jedoch montiert sein, ansonsten drohen in der Zeit vom 1. November bis 15. April Geldbußen. Auf einigen Strecken können Schneeketten vorgeschrieben sein, diese Abschnitte sind mit entsprechenden Schildern ausgestattet. Tipp: Machen Sie die Nutzung von Winterreifen nicht vom Bußgeld-Zeitraum abhängig, sondern informieren Sie sich vor jeder Reise über die aktuellen Witterungsverhältnisse – im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit.
Schweiz: Die Schweizer handhaben es wie ihre österreichischen Nachbarn: Kommt es aufgrund fehlender Winterreifen zu Verkehrsbehinderungen oder Unfällen, werden Geldbußen verhängt und dem Fahrer droht eine erhebliche Mithaftung.
Italien/Südtirol: In Italien gilt auf vielen Strecken die Pflicht, Winterreifen zu benutzen, einheitliche Regelungen gibt es jedoch nicht. Grund: Die jeweiligen Provinzen können durch Rechtsverordnung eigenständige Regelungen hinsichtlich der Winterreifenpflicht treffen. D.h. sie bestimmen frei über den Zeitrahmen und die Strecken, für die eine Winterreifen- oder sogar Schneekettenpflicht gilt. Auf die Regelungen wird an den jeweiligen Straßen durch entsprechende Beschilderung hingewiesen. Tipp: Für Italienreisende lohnt es sich definitiv, vor Fahrtantritt die individuellen Vorschriften zu lesen.
Frankreich: Die Benutzung von Winterreifen kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Schilder vorgeschrieben werden. Gleiches gilt für eine verpflichtende Nutzung von Schneeketten. Bei Verstößen droht nicht nur eine Geldbuße, auch die Weiterfahrt wird untersagt. Zudem gilt in Bergregionen jeweils vom 1. November bis zum 31. März eine Winterreifenpflicht. Wenn Sie in dieser Zeit planen, in die französischen Berge zu fahren, informieren Sie sich also – ganz unabhängig vom drohenden Bußgeld – besser vorab, ob die Region, in die Sie reisen wollen, von der Winterreifenpflicht betroffen ist.
Tschechien: In Tschechien gilt vom 1. November bis zum 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht (M + S Kennzeichnung ist ausreichend).
Dänemark, Niederlande, Polen: In diesen Ländern gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden – wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
5 Tipps für ein entspanntes Verreisen
1.) Informieren Sie sich über die Mautregeln
Wenn Sie mit dem Auto ins Ausland reisen, durchqueren Sie mitunter Länder, die für die Nutzung von Straßen, Brücken, Tunneln oder Teilstrecken eine Gebühr erheben. Verstöße gegen Mautregelungen können sehr teuer werden. Deshalb sollten Sie sich vor Reiseantritt über die jeweiligen Bestimmungen informieren. Tipp: Einige Länder bieten online elektronische Vignetten an – einfach, unkompliziert und schnell.
2.) Andere Länder – andere Verkehrsregeln
Die Regelungen und Bußgelder können im Ausland deutlich von denen hier in Deutschland abweichen. Das betrifft zum Beispiel das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, Handy am Steuer, Parken im Halteverbot oder das Nichtanlegen des Gurtes. Im Übrigen werden Geldbußen innerhalb der EU auch in Deutschland nachverfolgt und vollstreckt.
3.) Wenn es zu einer Panne kommt
In vielen Ländern ist das Mitführen einer Warnweste vorgeschrieben, teilweise muss sogar für jeden Mitfahrer eine Weste vorhanden sein. Darum ist es empfehlenswert, für Reise in bestimmte Länder vorsorglich eine Warnweste pro Sitz dabei zu haben. Das Warndreieck ist ebenfalls Pflicht. Welche Leistungen Sie im Falle einer Autopanne abrufen können, hängt vom Umfang des Kfz-Schutzbriefes oder Automobilclubs ab.
4.) An alle Dokumente gedacht?
Folgende Unterlagen sollten Sie mit auf die Reise nehmen:
- Europäischer Unfallbericht: Dieser mehrsprachiger Unfallbericht ist im Falle des Falles Gold wert, denn er erleichtert die spätere Schadenregulierung und Kommunikation mit der Versicherung.
- Personalausweis oder Reisepass je nach Transit- und Zielland
- Internationaler Führerschein bei Reisen außerhalb der EU
- EC- und/oder Kreditkarte als zusätzliches Zahlungsmittel neben dem Bargeld
- Grüne Versicherungskarte bei Reisen in Länder außerhalb der EU (Schweiz!)
5.) Zu guter Letzt: Clever Tanken, Geld sparen
Checken Sie vor der Fahrt die aktuellen Spritpreise. Je nach Land können diese stark variieren. Das „gesparte“ Geld können Sie dann beispielsweise in ihren Urlaub investieren!