Gelten Besonderheiten bei Saisonkennzeichen fürs Motorrad?
Für Motorräder, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
Ruheversicherungsschutz
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz. Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Motorrad-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Motorrad zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Vollkasko- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Motorrad
- in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen)
nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht gebrauchen.
Fahrten außerhalb der Saison
Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten
- im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
- wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.