Für Wohnmobile, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
Ruheversicherungsschutz
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz. Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Wohnmobil-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Vollkasko- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Wohnmobil
- in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen)
nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht gebrauchen.
Fahrten außerhalb der Saison
Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten
- im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
- wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
Vetragskündigung
Die Hauptfälligkeit bei Verträgen mit Saisonkennzeichen ist immer der 01.01. Daher ist die Kündigung auch nur zur Hauptfälligkeit möglich und muss spätestens am 30.11. eines Jahres vorliegen. Der Vertrag endet dann am 01.01.