Ihre Fragen - unsere Antworten

FAQs

Rund um das Thema Rechtsschutz haben wir Ihnen ausgewählte Fragen beantwortet.

Welche Leistungen erhalten Sie?

Sie erhalten mit der Rechtsschutzversicherung:

  • Erstattung der Kosten Ihres Rechtsstreits, wie zum Beispiel Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugengebühren
  • Übernahme der Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters sowie eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen,
  • Übernahme der Mediationskosten bis zu 2.000 Euro je Mediation, max. 4.000 Euro für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen,
  • telefonische Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte (JURCALL)
  • ein Inkassoservice für Ihr Forderungsmanagement (JURCASH).


Welche Kosten werden übernommen?

Wir zahlen die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Diese sind vor allem:

  • die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts, die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie Vollstreckungskosten, 
  • die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind,
  • die Kosten eines Mediators.

Diese Kosten trägt die NRV in unbegrenzter Höhe (Ausnahmen: Kosten für Sachverständige, Kosten für den Mediator). Für Strafkautionen werden bis zu 300.000 Euro als Darlehen bereitgestellt.


Wer ist versichert?

Versicherter Personenkreis im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz § 28


Im beruflichen Bereich:
Versicherungsnehmer,

  • für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit,
  • als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller selbst genutzter Gewerbeeinheiten,
  • als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassener oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger,
  • als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhänger und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen,
  • Personen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge,
  • Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

Beim Kfz-Gewerbe: auch als Fahrer von Fahrzeugen, die sich in Obhut des Versicherungsnehmers befinden.
 

Im privaten Bereich:
Versicherungsnehmer bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inhaber/Geschäftsführer auch als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter einer im Antrag/Versicherungsschein genannten selbst bewohnten Wohneinheit,

  • ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genannter Lebenspartner,
  • minderjährige Kinder,
  •  unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, und zwar
  • für die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten,
  • als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassener oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, privat genutzten Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft und Anhänger,
  • als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande, privat genutzten Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft sowie Anhängern,
  • als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen,
  • im Haushalt lebende Enkel und unentgeltlich anvertraute Tageskinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
  • Personen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge.


Was bedeutet Selbst­be­tei­li­gung?

Die Selbstbeteiligung ist der Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall/Rechtsschutzfall selbst zu tragen hat. Der Vorteil bei der Rechsschutzversicherung der NRV ist, dass die Selbstbeteiligung nur je Schadenfall, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Leistungsarten, berechnet wird. Online kann zwischen 150 € und 250 € Selbstbeteiligung gewählt werden.

Was ist Mediation?

Möchten Sie einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung lieber aus dem Weg gehen und trotzdem Ihren Fall zu Ihrer Zufriedenheit lösen? Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktlösung, bei der Sie ein unabhängiger Vermittler, der Mediator, auf dem Weg zu einem Kompromiss mit Ihrem Gegenüber begleitet. Für den Fall, dass Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, rechnen wir diese nicht an, wenn Sie den Mediator für die Problemlösung nutzen.

Welchen Geltungsbereich umfasst die Rechts­schutz­ver­si­che­rung?

Schutz besteht mit der Rechtsschutzversicherung in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira.

Weltweiter Versicherungsschutz besteht für den Verkehrsbereich sowie den
privaten Bereichen.

Was ist nicht versichert?

Beispielsweise:  

  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen,
  • Insolvenzverfahren von Versicherten,
  • Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Bauvorhaben,
  • das Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei veränderter Rechtslage gewünscht wird,
  • Streitigkeiten wegen der Vergabe von Studienplätzen,
  • Vertragliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.