Bauhelfer - Wer muss extra versichert werden?
Schützen Sie auch Ihre Helfer optimal vor möglichen Unfällen
Wer bei privaten Bauvorhaben selbst Hand anlegt, kann viel Geld sparen. Befreundete Bauhelfer kommen da wie gerufen, um tatkräftig mitanzupacken. Doch die fleißigen Hobby-Handwerker sollten gut versichert sein. In der Unfallversicherung der VHV sind private Bauhelfer, über die gesetzliche Bauhelferversicherung hinaus, gegen mögliche Unfälle am Bau versichert – beitragsfrei.
Der klassische Sturz vom Baugerüst, herunterfallendes Baumaterial oder die Bohrmaschine in ungeübten Händen – Unfälle während eines privaten Bauvorhabens passieren schnell und können neben der Gesundheit auch viel Geld und im schlimmsten Fall das Leben unerfahrener Bauhelfer kosten. Mit dem passenden Versicherungsschutz sorgen private Bauherren vor und sichern fleißige Hobby-Handwerker ab.
Gesetzliche Bauhelferversicherung - Welche Personen sind versichert?
Bauhelfer, die auf der privaten Baustelle mitanpacken, sind über die gesetzlich vorgeschriebene Bauhelferversicherung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) versichert. Der Versicherungsschutz besteht für Unfälle auf der Baustelle ebenso wie für Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zur bzw. von der Baustelle nach Hause.
Dazu müssen alle Helfer eine Woche vor der jeweiligen Helfertätigkeit namentlich bei der BG Bau angemeldet sein. Das Vergessen dieser unkomplizierten Anmeldung, die online möglich ist, kann Bauverantwortliche übrigens ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro kosten. Angemeldet werden müssen alle Helfer, egal ob es sich um den eigenen Vater, die Arbeitskollegin oder den handwerklich begabten Nachbarn handelt. Neben der bestehenden Beziehung zur bauverantwortlichen Person ist auch die Entlohnung irrelevant – denn unentgeltliche Bauhilfe ist ebenfalls anzumelden. Bauverantwortliche
selbst und ihre Lebens- bzw. Ehepartner sind von der Meldepflicht ausgenommen. Sie können sich jedoch freiwillig über die BG Bau versichern.
Wichtig: Eine Ausnahme von der Meldepflicht gibt es auch für sogenannte Gefälligkeitsleistungen. Wenn die eigene Mutter beispielsweise spontan einen Vormittag lang zur Malerrolle greift, ansonsten aber nicht auf der Baustelle tätig wird. Was genau zu einer Gefälligkeitsleistung zählt, wird jedoch immer im Einzelfall entschieden.
Bautagebuch führen
Unabhängig davon, ob Familie, Freundeskreis und Bekannte sich für ihre helfende Tätigkeit am Eigenbau bezahlen lassen oder nicht, geht die BG Bau für die Berechnung der Beiträge für die Bauhelferversicherung von einem fiktiven Arbeitslohn aus. Diese Arbeitslöhne und die damit verbundenen Beitragssätze variieren in Deutschland von Bundesland zu Bundesland. Abgerechnet wird nach Fertigstellung des privaten Bauvorhabens anhand der geleisteten Arbeitsstunden der Bauhelfer am Bau. Sollten alle helfenden Personen insgesamt weniger als 40 Stunden am Bau tätig sein, müssen von den Bauverantwortlichen keine Beiträge für die gesetzliche Bauhelferversicherung gezahlt werden. Sind es mehr Stunden, ist ein Mindestbeitrag von 100 Euro fällig.
Wer ein Haus baut, kann hinterher ein Buch schreiben, heißt es. Doch schon während des Baus sollten Sie ein Bautagebuch führen. In diesem halten Bauherren alle Bauhelfer mit Arbeitsstunden und den konkreten Eigenleistungen am Bau fest. Tipp: Einen Vordruck für ein Bautagebuch finden Sie auf der Website der für Sie zuständigen BG Bau. Pfusch am Bautagebuch ist übrigens keine gute Idee, denn die Berufsgenossenschaft überprüft, ob die Angaben zum Bauvorhaben passen.
Private Bauhelferversicherung? Die VHV Unfallversicherung schützt Sie
Bauhelfer sind dank der verpflichtenden gesetzlichen Bauhelferversicherung gegen die meisten Unfälle abgesichert. Doch kommt sie dabei nur für die nötigsten Schäden auf. Ein Krankenhausaufenthalt, Invalidität als Unfallfolge oder gar der Tod sind nicht abgedeckt. Hierfür kommt die private Bauhelferversicherung auf. Mit einer privaten Bauhelferversicherung können Sie die gesetzliche Bauhelferversicherung der BG Bau nicht ersetzen, aber zum Wohle Ihrer fleißigen Helfer und Ihrer eigenen Absicherung sinnvoll ergänzen.
Die gute Nachricht: Bei der VHV brauchen Sie keine separate Bauhelferversicherung abzuschließen, denn in der Unfallversicherung KLASSIK-GARANT sind neben der bauverantwortlichen Person bis zu vier private Bauhelfer beitragsfrei mitversichert. Auch ohne Namensnennung kommt die VHV für die so versicherten Personen für Unfälle auf der Baustelle auf. Unfälle sind dabei auch abgesichert, wenn sie durch Ausrutschen, Stolpern oder Stürzen, also durch die helfende Person auf der Baustelle selbst verursacht, entstehen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Bauhelferversicherung zahlt die VHV auch, falls einer der Bauhelfer so schwer verletzt ist, dass der Unfall eine Invalidität nach sich zieht. Dabei wird die Invaliditätsleistung der VHV nicht auf Zahlungen angerechnet, die aufgrund des Unfalls von anderen Stellen wie der Berufsgenossenschaft getätigt werden. Muss eine am Bau helfende Person infolge eines Unfalls geborgen werden, übernimmt die VHV die Kosten bis zu einer Höhe von 75.000 Euro. Verletzen sich mitversicherte Bauhelfer auf der Baustelle so schwer, dass Invalidität die Folge ist, zahlt die VHV bis zu 50.000 Euro.
Betrachten Sie uns gerne als Bauhelfer für den Aufbau Ihres optimalen Versicherungsschutzes.