Häufige Fragen und Antworten
Wir beantworten Ihnen hier Ihre die wichtigsten Fragen zur Unfallversicherung
Warum brauche ich eine Unfallversicherung?
Ob beim Sport, auf Reisen oder im Alltag – ein Unfall passiert schnell und das vor allem in der Freizeit. Hier schützt die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nicht, denn sie leistet nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, im Kindergarten oder in der Schule sowie auf den Wegen dahin. Schließen Sie diese Sicherheitslücke mit der VHV Unfallversicherung. Der Schutz ist vor allem wichtig, wenn Unfallfolgen Ihr Leben dauerhaft beeinträchtigen, also im Invaliditätsfall. Mit unseren Invaliditätsleistungen, dem Krankenhaustage- und Genesungsgeld sowie weiteren wichtigen Leistungen sind Sie auf der sicheren Seite.
Warum ist eine Unfallversicherung besonders für Kinder relevant?
Insbesondere neugierige Kinder sind den Gefahren des Lebens ausgesetzt. Wenn Ihr Kind in Folge eines Unfalls sein Leben lang auf Hilfe angewiesen ist, sind wir von der VHV für Sie da. Statt sich die Invaliditätsleistung als finanzielle Hilfe in einer Summe auszahlen zu lassen, können Sie bei der VHV auch eine Rentenzahlung vereinbaren – entweder als Alternative zur Einmalzahlung oder zusätzlich. Ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent erhalten Sie dann Monat für Monat Rente. Ein Leben lang. Insbesondere für Kinder eine clevere Lösung, denn Kinder haben im Falle eines Unfalls noch keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben und sind dann ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen. Bei der VHV können Sie die Kinder-Unfallrente separat abschließen.
Was ist mitversichert?
Alle Unfälle, rund um die Uhr und weltweit, egal, ob sie ...
- sich beim Sport, in der Freizeit oder auf Reisen ereignen,
- zu Hause, am Arbeitsplatz, im Kindergarten oder in der Schule passieren.
Bin ich auch im Ausland versichert?
Wenn Sie sich im Urlaub eine komplizierte Verletzung zuziehen, übernehmen wir die Kosten für einen medizinisch notwendigen Transport zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik. Auch alle Mehrkosten bei der Rückreise, zum Beispiel für einen rollstuhlgerechten Platz im Flugzeug, bezahlen wir.
Welche Leistungen erhalte ich nach einem Unfall?
Je nach individuellem Versicherungsumfang:
- Invaliditätsleistung bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung,
- Unfall-Rente,
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld,
- finanzielle Unterstützung der Hinterbliebenen im Todesfall,
- Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen und Bänderrissen sowie
- Krebs-Soforthilfe.
Was bedeutet der "erweiterte Unfallbegriff" für mich?
Der klassische Unfallbegriff schließt alle Unfälle aus, die nicht von außen auf den Körper einwirken. Viele Unfallversicherer zahlen in so einem Fall nicht. Wir von der VHV verzichten auf diese spitzfindige Definition und leisten auch bei anderen Unfällen (Erweiterter Unfallbegriff). So sind Sie zum Beispiel auch bei Bewusstseinsstörungen, Herzinfarkten, Schlaganfällen oder Herz-Kreislauf-Störungen geschützt.
Was ist eine Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe legt bei der Unfallversicherung den Grad der Invalidität fest, denn die Höhe der Leistung ist von der Art der Invalidität abhängig. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist auch die Leistung, die Sie von uns erhalten. Die Gliedertaxe der VHV ist eine der besten im Markt, denn bei uns erhalten Sie sehr schnell höhere Leistungen.
Was heißt Progression?
Die Erfahrung zeigt: Mit steigendem Invaliditätsgrad nimmt auch der Versorgungsbedarf zu. Den meisten Unfallversicherungen liegt deshalb eine progressive Invaliditätsstaffel zugrunde. Das heißt, je schwerwiegender eine Invalidität ist, umso höher sind die finanziellen Leistungen. Bei der VHV können Sie sich zum Beispiel auf Zahlungen bis zum Fünffachen der vereinbarten Versicherungssumme verlassen.
Kann ich in der VHV ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Ja, ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung Ihres Beitrags von Ihrem Konto können Sie direkt über unsere Internetseite erteilen.