Gartenarbeit im frühen Herbst
Das sollten Sie beim Hecke schneiden und Bäume fällen beachten
Gartenarbeit im frühen Herbst – jetzt gilt es, im Garten alles für den Winter vorzubereiten. Noch können Hobbygärtner die warmen Tage nutzen, um rechtzeitig die Löcher im Rasen nachzusäen und bereits die Blumenzwiebeln für das nächste Jahr einzupflanzen. Doch beim Hecke schneiden, Bäume beschneiden oder Bäume fällen sollten Sie Vorsicht walten lassen – nicht nur wegen eines möglichen Sturzes von der Gartenleiter. Wir verraten Ihnen, was Sie bei der Gartenarbeit im frühen Herbst beachten sollten.
Eine Übergangszeit, in der es im Garten noch einiges zu tun gibt, bevor der erste Frost naht. Die Hecke muss geschnitten werden, aber wann und wie? Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es grundsätzlich vom 1. März bis zum 30. September, Hecken abzuschneiden oder Bäume und Gebüsche „auf den Stock zu setzen“. Letzteres bezeichnet den sehr starken Rückschnitt ins Altholz als sogenannten Verjüngungsschnitt, nach dem sich die Pflanzen vor dem erneuten Austrieb regenerieren. Buchsbaum, Kirschlorbeer und Rhododendron mögen diese Radikalkur besonders gern. Wie kann es aber sein, dass aus Nachbars Garten auch im Hochsommer die Heckenschere ertönt? Ganz einfach: Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über erlaubt. Es ist also nichts dagegen einzuwenden, wenn in den Sommermonaten die Hecke geschnitten wird, um die Form der Hecke zu erhalten oder an Bäumen pflegende Maßnahmen durchzuführen. Allerdings müssen sich alle Hobbygärtner vor dem Heckeschneiden davon überzeugen, dass sich keine brütenden Vögel bzw. Nester in der Hecke oder im Baum befinden. Der Schutz der Brutplätze geht vor. Wer also an einem Samstag voller Tatendrang alles vorbereitet, um die Heckenschere anzusetzen und dann ein Nest in der Hecke entdeckt, muss den Heckenschnitt noch etwas verschieben.
Wenn es dann soweit ist, gilt es, nicht zu hektisch zu agieren. Denn ein später Heckenschnitt kann zu einem Wachstumsschub führen, den junge Triebe bei früh einsetzendem Frost ggf. nicht überstehen. Statt die Hecke zu schneiden also lieber vorsichtig die Hecke stutzen. Wenn Bäume gefällt werden müssen, sollte dies am besten in der Zeit von November bis Februar geschehen. Dann tragen die Bäume kaum noch Blätter, und das Holz enthält weniger Wasser. Allerdings sollten Sie sich vorher in der für Ihren Wohnort geltenden Baumschutzsatzung darüber informieren, welche Bäume Sie fällen dürfen und welche nicht. Am besten überlassen Sie das Baumfällen ohnehin fachkundigen Profis.
Sturz von der Gartenleiter
Viele Hobbygärtner verfügen schon fast über eine Profiausrüstung. Da wird nicht mehr mit der normalen Gartenschere gearbeitet, sondern mit elektrischen Heckenscheren an ausfahrbaren Teleskopstilen. Wer dazu noch mit Astschere oder Baumsäge auf der Gartenleiter steht, sollte unbedingt darauf achten, nicht ins Wanken zu geraten. Eine Delle in der Hecke wäre bei einem Sturz von der Gartenleiter noch das geringste Problem. Denn schnell können ein verknackster Fuß, Schnittverletzungen an den Händen oder Schulter- und Schlüsselbeinbrüche auftreten.
Mit der Unfallversicherung der VHV sind Sie bei Ihren Freizeitaktivitäten im Garten rundum geschützt. Schon im Basistarif KLASSIK-GARANT erwartet Sie ein umfangreiches Reha-Management, damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen. Im Falle einer durch den Sturz von der Leiter hervorgerufenen Pflegebedürftigkeit kümmern wir uns im Rahmen des optionalen Bausteins Easy Care darum, dass der Alltag zu Hause für Sie weiterläuft. Ein Familienmanager organisiert beispielsweise das Einkaufen und die Mahlzeiten, den Wäscheservice sowie die Wohnungsreinigung für Sie – bis zu sechs Monate lang. Das im Baustein EXKLUSIV optionale Schmerzensgeld Plus hilft bei Bänderrissen und Knochenbrüchen mit einer Sofortzahlung von bis zu 3.000 Euro über den ersten Schreck hinweg.
Lassen Sie sich also lieber Zeit bei der Gartenarbeit und holen Sie sich ggf. eine Fachfirma in den heimischen Garten.