Wenn Mama alt wird: Wie Sie Ihre Eltern (mit)schützen können
Starke Leistungen für die ganze Familie
Deutschland wird älter. Und mit steigendem Alter nehmen auch Krankheiten zu. Besonders gefürchtet und leider sehr verbreitet: Demenz. Schätzungen zufolge werden im Jahr 2050 ca. 2,4 Millionen Menschen in Deutschland von der Erkrankung des Gehirns betroffen sein. Warnzeichen werden oft erst spät erkannt und alltägliche Handgriffe können für die Betroffenen und deren Angehörige plötzlich zu Gefahrensituationen werden. Worauf Sie achten sollten, wenn Ihre Eltern oder Großeltern betroffen sind und auf welche Versicherungsleistungen Sie vertrauen können, erfahren Sie hier.
Eltern altern: Jetzt tragen Sie die Verantwortung
Früher haben Ihre Eltern Sie beschützt, nun tragen Sie die Verantwortung. Das gilt nicht nur für Kinder mit dementen Eltern. Bei einem jeden alternden Menschen verschlechtern sich irgendwann die Sinneswahrnehmung und die Erinnerung, die Mobilität nimmt ab, Missgeschicke passieren, die Verletzungsgefahr steigt. Viele nehmen ihre Eltern daher zu sich nach Hause oder entscheiden sich gemeinsam für eine Pflegeeinrichtung oder betreutes Wohnen. Einige Tipps können helfen, die Kommunikation unter fortschreitendem Verlust von Merk- und Wahrnehmungsfähigkeit zu verbessern:
- Nehmen Sie eventuelle Anschuldigungen oder einen rauen Ton nicht gleich persönlich, oft handelt es sich dabei nur um Ausdrucksformen von Überforderung und Hilflosigkeit. Kommunizieren Sie weiterhin auf Augenhöhe und stellen Sie sich auf die gegebenenfalls verschobene Realität Ihres Angehörigen ein.
- Stellen Sie Fragen an Ihr Gegenüber so konkret wie möglich, offene Fragestellungen können überfordern. Reden Sie immer deutlich und formulieren Sie kurze Sätze. Abrupte Themenwechsel sind zu vermeiden.
- Zeigen Sie Nähe und halten Sie Blickkontakt. Sprechen Sie Ihre Lieben immer namentlich und freundlich an. Unterstreichen Sie Ihre Worte mit entsprechenden Gesten.
- Wichtige Informationen sollten häufiger erwähnt und mit denselben Formulierungen wiederholt werden.
- Zeigen Sie Anerkennung für Dinge, die gut gelaufen sind. Kritik kann zu Abwehrreaktionen führen und die Kommunikation nachhaltig erschweren.
Was, wenn der Topf auf dem Herd stehenbleibt?
Egal, ob Ihre Eltern in einem Haus mit Ihnen leben oder eine eigene Wohnung haben: Sicher sorgen Sie sich, dass ihnen etwas passiert. Der eine verliert Ihre Haustürschlüssel, der andere vergisst einen Topf auf dem eingeschalteten Herd oder fällt unglücklich. Dabei gefährden Betroffene oft nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Und Sie können sie nicht den ganzen Tag beaufsichtigen. Damit aus der mentalen Belastung nicht auch eine finanzielle wird, können Sie auf starke Versicherungsleistungen zurückgreifen.
So versichert der Familientarif unser Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT nicht nur den Partner und andere Familienmitglieder, die mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben, sondern auch Eltern, die beispielsweise in einem Pflegeheim untergebracht sind oder andernorts betreut wohnen. Das Wichtigste: Wie auch bei Minderjährigen verzichtet die VHV auf Ihren Wunsch auf den Einwand der Deliktunfähigkeit, wenn Ihre Eltern aufgrund ihrer beeinträchtigten Motorik oder ihrer Vergesslichkeit einen Schaden provozieren. Oft besteht in solchen Fällen nämlich eine Aufsichtspflicht und somit keine Haftung. Wir hingegen leisten sogar bei gegenseitigen Ansprüchen.
Egal, ob für Sie selbst oder Ihre Angehörigen: Ab dem 55. Lebensjahr bieten wir Versicherten in unserer Privathaftpflichtversicherung einen vergünstigten Tarif an.
Unsere Unfallversicherung sorgt dafür, dass Versicherungsnehmer nach Verletzungen alle sinnvollen Behandlungen in Anspruch nehmen oder unfallbedingte Umbaumaßnahmen realisieren können. Das ist wichtig, denn Heilungsprozesse dauern im Alter schlichtweg länger – ein Grund, warum viele Wettbewerber Senioren auch in dieser Sparte nicht mehr neu versichern. Wir hingegen machen das bis zum 69. Lebensjahr!
Last but not least springen unsere Hausrat- und Wohngebäudeversicherung auch ein, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Bei vergessenen brennenden Kerzen kann das entscheidend sein.
Passen Sie gut aufeinander auf!