Kinderbesuch: So sind Sie auf der sicheren Seite
... wenn Ihre Sprösslinge Übernachtungsbesuch erwarten.
Eine Übernachtung beim Schulfreund ist für Kinder ein großes Abenteuer – das gilt auch für die Eltern. Nur haben die oft nicht ganz so viel Spaß daran wie ihre Sprösslinge und das meist aus Angst, dass etwas schiefgeht. Immerhin tragen die Gastgeber-Eltern in der Zeit des Besuchs die Verantwortung für ein weiteres Kind, dessen Verhalten man manchmal eben nicht einschätzen kann. Wie Sie und alle Kinder unter Ihrem Dach beruhigter schlafen, erklären wir Ihnen hier.
Tipps für einen reibungslosen Übernachtungsbesuch:
- Erlauben Sie die Übernachtung nur, wenn Sie es sich zutrauen und es in Ihre Wochenendplanung passt.
- Stellen Sie klare Regeln auf und besprechen Sie diese vorab mit den Eltern der anderen Seite und den Kindern.
- Zeigen Sie dem Übernachtungsgast den Weg zur Toilette und nehmen Sie dem Kind die Angst, auf Sie zuzukommen, wenn es etwas braucht oder sich nicht wohlfühlt.
- Verabreden Sie vorher mit den Eltern des anderen Kindes, wie Sie mit eventuellen Heimweh-Attacken umgehen sollen.
- Damit die Kinder ab einer bestimmten Uhrzeit zur Ruhe kommen können, dämpfen Sie schon einmal das Licht. Kleineren Kindern können Sie ein Hörspiel einstellen oder ein Buch vorlesen.
- Seien Sie nicht zu ängstlich. Natürlich sollten Sie ein Auge auf die Kinder haben, aber Sie müssen nicht alle zehn Minuten den Kopf ins Zimmer stecken.
- Kommunizieren Sie noch am Abend den Ablauf für den nächsten Morgen.
Gut versichert ins Abenteuer
Vergessen Sie nicht, dass es für viele Kinder sehr aufregend sein kann, woanders zu übernachten oder einen Freund über Nacht zu Besuch zu haben. Da kann es schon passieren, dass beim Toben übertrieben wird. Und eine Garantie, dass der nur kurz in der Einfahrt abgestellte Motorroller Ihres Nachbarn keinen Schaden nimmt, wenn die Kinder ein Radrennen veranstalten, gibt es leider auch nicht. Für eine entspannte Gastgeberschaft sorgt die VHV Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT. Die versichert nämlich nicht nur die eigenen in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Kinder, sondern auch deren Übernachtungsgäste. Unsere Leistungsdetails im Überblick:
- Vom Versicherungsschutz eingeschlossen sind alle minderjährigen Kinder (inklusive Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben.
- Volljährige Kinder in der Erstausbildung, im Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst, im sozialen oder ökologischen Jahr, in Wartezeit auf Ausbildung oder Studium (auch bei vorübergehender beruflicher Tätigkeit) sind ebenfalls mitversichert.
- Die VHV erhebt keinen Einwand bei Deliktunfähigkeit. Das heißt, auch Schäden, die von Kindern unter 7 Jahren versehentlich herbeigeführt worden sind, werden entschädigt.
- Der Versicherungsschutz schließt auch Personen mit ein, die vorübergehend im Familienverbund eingegliedert werden, soweit diese nicht anderweitig versichert sind. Dazu können Übernachtungsgäste, Aupairs oder Großeltern zählen.
- Auch gegenseitige Ansprüche für Personenschäden sind versichert.
Wenn sich also ein fremdes Kind bei Ihnen zu Besuch ist, sind die Ansprüche Dritter, die durch das fremde Kind entstehen, in Rahmen von VHV Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT mitversichert. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sollten. Darüber hinaus sind auch die Ansprüche des fremden Kindes Ihnen gegenüber mitversichert. Zum Beispiel, wenn das Kind durch Ihr Verschulden zu Schaden kommt sollte.
MIT VHV PHV KLASSIK-GARANT können Sie der geplanten Übernachtungsparty Ihres Nachwuchses ganz gelassen entgegensehen. In unserem Fall bekommt sogar Ihr Nachbar die Lackierung seines Motorrollers sicher bezahlt.