Diese Versicherungen helfen Ihnen durch die Silvesternacht

Feiern statt Fluchen

Raclette, Raketen, Rettungswagen? In der Silvesternacht kann jede Menge schiefgehen. Hobby-Zündler und Teilzeit-Pyrotechniker laufen zur übermütigen Hochform auf, der Familiendackel kommt nicht unterm Tisch hervor, die Kinder experimentieren unweit des Weihnachtsbaums mit dem Tischfeuerwerk – und zu allem Überfluss verbrennt sich die Großtante beim Wachsgießen. Das muss nicht sein. Mit unseren Tipps rutschen Sie gut und sicher ins neue Jahr!

Achten Sie auf das Prüfsiegel!
 

Über 130 Millionen Euro haben die Deutschen in den vergangenen Jahren an Silvester für Feuerwerk ausgegeben. In Deutschland darf nur Feuerwerk mit Prüfsiegel der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) verkauft werden. Das hat seine Gründe, denn illegales Feuerwerk ist nicht geprüft und im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich: Es kann vorzeitig explodieren und zu schweren Verletzungen führen. Zudem riskieren Sie eine Geldstrafe, wenn Sie Feuerwerk aus dem Ausland einschmuggeln.  

Zündeln will gelernt sein

Auf eine selbstgebastelte Abschussvorrichtung aus Rohren, die Sie wie Rambo oder Arnold Schwarzenegger auf der Schulter tragen, sollten Sie besser verzichten! Viel kontrollierter und ungefährlicher starten Ihre Raketen aus einer leeren Glasflasche, deren unteren Teil Sie in Sand oder Erde eingraben. Überprüfen Sie auch bei Batteriefeuerwerk auf jeden Fall einen guten Stand. Wenn Sie das Feuerwerk stets senkrecht abfeuern und die Zündschnur mit ausgetrecktem Arm entzünden, werden es auch all Ihre Haare und die warme Daunenjacke ins neue Jahr schaffen.

Starterlaubnis erteilt?

Böller im Briefkasten? Eine Rakete auf Abwegen? Das gilt es zu vermeiden. Auch Ihr Balkon ist definitiv kein guter Startpunkt fürs Feuerwerk. Zu hoch ist die Gefahr, das eigene Gebäude oder umliegende Häuser zu beschädigen, Gäste oder Nachbarn zu verletzen. Bevor Sie einen Böller oder Heuler anzünden, vergewissern Sie sich, dass die Flugbahn frei von Personen ist und kein Auto anrollt oder am Straßenrand parkt! In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und Kirchen ist Feuerwerk übrigens verboten – auch um Stromleitungen, Tankstellen oder Bäume sollten Sie einen großen Bogen machen.

Wichtig:

In einigen historischen Stadtkernen ist es ebenfalls verboten, Feuerwerk abzubrennen. Dasselbe gilt für Gebiete rund um einige Schlösser oder Burgen sowie in Nationalparks wie dem Harz. Wer zu Silvester ein Ferienhaus auf einer Insel wie Sylt oder Amrum mietet, muss auch hier mit Verboten rechnen: Aufgrund der vielen Reetdächer ist privates Feuerwerk auf manchen Inseln gar nicht oder bei günstigen Winden nur an Häfen oder Stränden erlaubt.

Ruhe für Bello und Findus

 

Ihrem Hund oder Ihrer Katze bieten Sie am besten einen Rückzugsort an. Schließen Sie Türen und Fenster und lassen Sie am besten die Rollos herunter – das dämpft Lärm und Blitzgewitter. Bleiben Sie selbst gelassen und benehmen Sie sich wie immer – übermäßiges Tätscheln könnte das Tier als Lob fürs Fürchten aufnehmen. Mit Waldi gehen Sie am besten schon zeitig (und bevor das große Knallen beginnt) um den Block. Und: Nehmen Sie auch den treuesten Hund an die Leine!

Fenster zu, Augen auf!

 

Jedes Jahr registrieren deutsche Hausrat- und Wohngebäude-Versicherer Ende Dezember rund 10.000 zusätzliche Feuerschäden. Die Schadensumme liegt bei rund 30 Millionen Euro. Auch Haftpflicht- , Kfz- und Unfallversicherungen kommen für Schäden aus der Silvesternacht auf – im Ernstfall sind Sie also abgesichert. Allerdings sparen Sie sich jede Menge Ärger und wirken potenziellen Schäden entgegen, wenn Sie folgende Tipps beherzigen:

  • Schließen Sie Türen und Fenster.
  • Parken Sie Ihr Auto in der Garage oder in einer ruhigeren Seitenstraße.
  • Räumen Sie trockene Adventsgestecke aus dem Weg und zünden Sie Ihr Tischfeuerwerk nicht unterm Tannenbaum.
  • Lassen Sie die Korken nur mit Abstand knallen: Im Durchschnitt beschleunigen sie auf 40 km/h – da sollte die Schweigermutter nicht im Weg stehen!
  • Haben Sie ein Auge auf Ihren betrunkenen besten Freund und lassen Sie ihn keinen Rum in die brennende Feuerzangenbowle nachgießen.
  • Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder: Raketen, Böller und Batterien sind erst ab 18 erlaubt, Kleinstfeuerwerk wie Brummkreisel oder kleine Vulkane dürfen Kinder ab 12 Jahren entzünden. Versicherungen werten Zuwiderhandeln als fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht und zahlen nicht.

Fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen sind vom Versicherungsschutz generell ausgenommen. Gut informiert und mit etwas Vorsicht erleben Sie aber einen guten und schadenfreien Start ins neue Jahr und können sich voll und ganz auf die Interpretation der Bleifiguren konzentrieren. Wir wünschen einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr!

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