Tiersitter: Wer haftet für Hundebiss und Co.?
So gehen Sie unbesorgt Gassi und lassen Gassi gehen.
Wohin mit dem Hund, wenn es in diesem Jahr doch noch in den Urlaub geht? Und wer reitet das Pferd aus, wenn Sie es mal nicht schaffen? Egal auf wen die Wahl fällt, vorher sollte allen Beteiligten klar sein, wer haftet, wenn das betreute Tier einen Schaden verursacht.
Tiersitting: Das muss der Halter wissen
Generell gilt: Halter haften für ihre Tiere, auch wenn sie sich nicht unter ihrer Aufsicht befinden. Beißt der Hund, der gerade von Bekannten spazieren geführt wird, einen Passanten oder anderen Hund, muss der Halter für den Schaden aufkommen. Ebenso kann es sich verhalten, wenn das Tier den Mitarbeiter einer Tierpension beißt oder dort Gegenstände beschädigt. Eine Hundehalterhaftpflicht, wie sie in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben ist, darf da nicht fehlen. Über 80.000 Schäden werden jährlich von Hundehalterhaftpflichtversicherungen übernommen, darunter ca. 100 Unfälle mit mindestens 50.000 Euro Schadensumme.
Ähnlich verhält es sich bei Pferden. Nur, dass hier die Schadensummen schnell deutlich höher ausfallen. Selbstredend hat ein 600 Kilogramm schweres Tier mehr Zerstörungskraft als ein Dackel. Mit unserer Pferdehalterhaftpflicht gehen Pferdebesitzer daher auf Nummer sicher.
Leistungen der VHV Pferdehalterhaftpflicht
Warum auch Tierhüter in manchen Fällen haften
Im Schadenfall kann es jedoch auch passieren, dass sich die Ansprüche der Geschädigten plötzlich gegen den Tierhüter richten. Zum Beispiel, wenn der Halter keine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen hat und das Tier regelmäßig oder über einen langen Zeitraum in die Obhut eines Nachbarn gibt – selbst, wenn dies unentgeltlich erfolgt. Gleiches kann zutreffen, wenn der Schaden offensichtlich auf ein Verschulden des Tierhüters zurückzuführen ist.
Bei einem nicht gewerbsmäßigen Hüter eines Tieres springt in solchen Fällen die Privathaftpflicht der hütenden Person für den entstandenen Schaden ein. Auch Schäden an dem zu beaufsichtigenden Tier selbst begleicht meist die Privathaftpflicht des Betreuers, da sie als Sachschäden gewertet werden. Gewerbliche Tierbetreuer müssen sich um eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung kümmern.
Leistungen der VHV Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT
Was ist mit wilden Kleintieren wie z. B. Schlangen?
Vorsicht ist geboten, wenn Sie ein Auge auf die wilden Kleintiere des Nachbarn werfen. Versorgen Sie beispielsweise eine Schlange und vergessen, das Terrarium wieder ordnungsgemäß zu verschließen, kommt Ihre eigene Privathaftpflicht nicht für etwaige Einfangkosten auf. Wilde Kleintiere können über die Privathaftpflicht des Halters mitversichert werden. Dies ist jedoch nicht bei allen Versicherungsgesellschaften der Fall. Bei der VHV schon – über den Baustein EXKLUSIV. Mehr zu dem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber Wenn eine Schlange stiften geht.
Lesetipp: Urlaub mit Hund
Sie geben Ihren Vierbeiner nicht gern in eine Ferienbetreuung und nehmen ihn stattdessen mit in den Urlaub? Dann informieren Sie sich in unserem Ratgeber Urlaub mit Hund, was Sie vor der Reise bedenken sollten.