Wohin mit dem Hund, wenn es in diesem Jahr doch noch in den Urlaub geht? Und wer reitet das Pferd aus, wenn Sie es mal nicht schaffen? Egal auf wen die Wahl fällt, vorher sollte allen Beteiligten klar sein, wer haftet, wenn das betreute Tier einen Schaden verursacht.
Tiersitting: Das muss der Halter wissen
Generell gilt: Halter haften für ihre Tiere, auch wenn sie sich nicht unter ihrer Aufsicht befinden. Beißt der Hund, der gerade von Bekannten spazieren geführt wird, einen Passanten oder anderen Hund, muss der Halter für den Schaden aufkommen. Ebenso kann es sich verhalten, wenn das Tier den Mitarbeiter einer Tierpension beißt oder dort Gegenstände beschädigt. Eine Hundehalterhaftpflicht, wie sie in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben ist, darf da nicht fehlen. Über 80.000 Schäden werden jährlich von Hundehalterhaftpflichtversicherungen übernommen, darunter ca. 100 Unfälle mit mindestens 50.000 Euro Schadensumme.
Ähnlich verhält es sich bei Pferden. Nur, dass hier die Schadensummen schnell deutlich höher ausfallen. Selbstredend hat ein 600 Kilogramm schweres Tier mehr Zerstörungskraft als ein Dackel. Mit unserer Pferdehalterhaftpflicht gehen Pferdebesitzer daher auf Nummer sicher.