Wohlige Sicherheit: Rundum versichertes Kaminfeuer
So genießen Sie entspannt und sicher die gemütliche Atmosphäre.
2022 zählte man in Deutschland stolze 11 Millionen Kamin-, Kachelöfen und Co. Die sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen erfreuen sich noch immer wachsender Beliebtheit. Und gerade in der dunklen, ungemütlichen Jahreszeit schmieden viele Pläne, sich für den nächsten Winter einen Kamin zuzulegen. Egal, ob Sie bereits Kaminbesitzer sind oder es noch werden wollen – Sie sollten wissen: Es gibt versicherungstechnisch einiges zu beachten!
Zuallererst müssen Sie neue oder umgebaute Kaminöfen vor dem Gebrauch zwingend von einem Schornsteinfeger abnehmen lassen. Dieser prüft, ob der Kamin vorschriftsmäßig installiert wurde und muss attestieren, dass von ihm keine Gefahr ausgeht. Bei nicht ordnungsgemäßer Abnahme erlischt der Versicherungsschutz! Auch eine regelmäßige Wartung ist unerlässlich.
Hausrat und Wohngebäudeversicherung: Wenn’s brenzlig wird...
Wenn Sie darüber nachdenken, sich einen Kamin zuzulegen, sollten Sie eines nicht vergessen: Durch einen Grundofen erhöht sich der Wert einer Immobilie. Deswegen ist es ratsam, die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung entsprechend anzupassen. So vermeiden Sie eine Unterversicherung.
Schon minimaler Funkenflug kann zu einer Brandentwicklung führen. Sollte vom Ofen einmal ein Feuer ausgehen, das Schäden an der Bausubstanz verursacht, kommt die Wohngebäudeversicherung dafür auf. Schäden am Mobiliar und anderen Einrichtungsgegenständen werden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wenn Sie den Zusatzbaustein „Mobiliarverglasung“ hinzubuchen, wird sogar die kaputte Sichtscheibe eines Ofens ersetzt. Beide Versicherungen greifen natürlich auch bei Löschwasser- und Rußschäden.
Rund ums Holz: PHV und Unfallversicherung sorgen für abgesicherte Beschaffung
Natürlich können Sie Ihr Brennholz beispielsweise im Baumarkt oder beim Förster in kompakter Form kaufen, doch einige Kaminbesitzer lassen es sich nicht nehmen, das Holz selbst zu schlagen. Das ist selbstverständlich keine ungefährliche Angelegenheit und sollte daher besser abgesichert werden. Die Unfallversicherung der VHV steht Ihnen in jedem Fall bei, wenn Sie beim Brennholzzerkleinern mit der Axt oder der Motorsäge abrutschen.
Und für diejenigen unter Ihnen, die gleich ein Waldgrundstück pachten, um dort Holz zu ernten, sei folgendes angemerkt: Sie haften für Schadenfälle, die sich auf dem Grundstück ereignen. Solange es unbebaut ist und eine Größe von einem Hektar nicht übersteigt, schützt allerdings die Privathaftpflicht im Schadenfall. So sägen Helfer gleich viel lieber mit. Aber Achtung! Schon kleine Holzhütten oder Unterstände gelten als Bebauung.
Damit Sie gar nicht erst in eine brenzlige Situation kommen, sollten Sie folgende Tipps beherzigen:
- Lassen Sie den Ofen von einem Fachmann anschließen!
- Halten Sie Abstand zu Wänden und Einrichtungsgegenständen, vermeiden Sie insbesondere, Teppiche und Vorhänge zu nah am Kamin zu platzieren.
- Ihr Brennholz darf einen Feuchtegehalt von 25 Prozent nicht überschreiten. Sie sollten es daher am besten an einem überdachten Ort mit West- oder Südausrichtung lagern, an dem der Wind durchstreift. Halten Sie dabei mindestens 20 cm Abstand zu Gebäudewänden, damit die Luft zirkulieren kann.
- Verbrennen Sie auf keinen Fall nasses Holz – Sie schaden damit der Umwelt und verstoßen gegen das Bundesimmissionsgesetz!
- Vor Beginn der Heizsaison sollte der Kamin gründlich gekehrt werden. Andernfalls droht Gefahr durch Rußablagerungen, die sich entzünden können.