Hausratversicherung: Das sind Ihre Pflichten im Schadenfall
So bewahren Sie einen kühlen Kopf.
Es ist eine Horrorvorstellung: Sie kommen nach der Arbeit nach Hause und Ihre Wohnung steht unter Wasser. Die Waschmaschine ist ausgelaufen. Einige Möbel sind schon völlig durchnässt – vom Laminatboden ganz zu schweigen. Nach dem ersten Schock gilt es nun, einen kühlen Kopf zu bewahren – auch nach anderen Schadenszenarien wie Einbruchdiebstählen, Bränden und Co. Was Sie im Schadenfall tun können und sollten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und um Ihre Erstattung aus der Hausratversicherung nicht zu gefährden, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Hausratversicherung: Wann ist auf sie Verlass?
Ohne Hausratversicherung steht Ihnen das Wasser im Ernstfall schnell bis zum Hals, denn dann müssen Sie für die entstandenen Schäden an Ihrem Hab und Gut selbst aufkommen. Unsere Hausratversicherung kommt für Schäden an allen beweglichen Gegenständen in Häusern bzw. Wohnungen auf, wenn diese durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser, Überspannung, Hagel oder Sturm entstanden sind. Zusätzlich kann eine Elementarversicherung abgeschlossen werden, die im Falle von Rückstau und/oder Überschwemmungen nach Starkregenereignissen greift.
Hausratversicherung: Das richtige Verhalten im Schadenfall
Anzeige erstatten, aufräumen oder doch als erstes dem Versicherer den Schaden melden? Gerade in Stresssituationen, wie beispielsweise nach einem Einbruchdiebstahl oder einem Wasserschaden, ist die Unsicherheit groß. Zudem haben Sie der Versicherung gegenüber bestimmte Pflichten, sogenannte Obligenheiten. Deswegen ist es am besten, Sie wissen schon im Vorfeld, wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten. Hier können Sie sich über die richtige Vorgehensweise nach dem jeweiligen Schadenereignis informieren:
Richtiges Verhalten nach Brand/Explosion
Richtiges Verhalten nach Blitzeinschlag/Überspannung durch Blitz
Richtiges Verhalten nach einem Raub
Richtiges Verhalten nach einem Fahrraddiebstahl
Richtiges Verhalten nach einem Einbruchdiebstahl/Vandalismus nach einem Einbruch
Richtiges Verhalten nach dem Austritt von Leitungswasser/einer Überschwemmung
Richtiges Verhalten nach Schaden durch Sturm/Hagel
Schadenfall Hausrat: Schadenbegrenzung nicht vergessen!
In den meisten Versicherungsverträgen ist festgehalten, dass Sie als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet sind, im Schadenfall nach Möglichkeit (und soweit zumutbar) für die Minderung des Schadens zu sorgen. Andernfalls kann es zur Kürzung der Leistungen kommen. Gleichzeitig sollten Sie das Schadenbild so lange unverändert lassen, bis der Versicherer die Schadenstelle bzw. Gegenstände freigibt. Um einen möglichen Konflikt zwischen diesen beiden Obliegenheiten – also Ihren Verhaltenspflichten – zu verhindern, ist es ratsam, alles mit Fotos und/oder Videos zu dokumentieren. In unserem Tarif EXKLUSIV leisten wir im Übrigen auch bei Verletzung von Obliegenheiten/Sicherheitsvorschriften bis 5.000 Euro.
Wie Sie in den verschiedenen Schadenfällen den Schaden begrenzen können, können Sie in unserem Dokument Schaden-Checkliste Hausrat nachlesen. Dort finden Sie auch noch einmal alle Infos zu richtigen Verhaltensweisen, wie wir sie hier vorgestellt haben.