Kfz

Auto abmelden - ganz einfach

Schritt für Schritt für Sie erklärt

Sie möchten Ihr Auto verkaufen, es nur für eine bestimmte Dauer aus dem öffentlichen Straßenverkehr ziehen oder endgültig außer Betrieb setzen? In allen diesen Fällen müssen Sie als Halter Ihr Auto abmelden – können sich jedoch ohne Vollmacht von jeder beliebigen Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person alle erforderlichen Unterlagen mitgeben. Anders als beim An- oder Ummelden des Fahrzeugs kann es bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet werden. Die Kosten für eine Kfz-Abmeldung sind zwar bei jeder Kfz-Zulassungsstelle unterschiedlich, liegen jedoch meist unter zehn Euro.

Einige Dokumente sind für die Abmeldung unbedingt erforderlich.

Auto abmelden – diese Unterlagen sind wichtig

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
    hieß früher Fahrzeugschein und dient der Identifikation des Fahrzeugs; hier wird vermerkt, dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist.
    Ohne die Zulassungsbescheinigung I kann ein Auto nicht abgemeldet werden, Sie dürfen es ohne das Dokument überhaupt nicht fahren.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
    hieß früher Fahrzeugbrief. Sie zeigt als amtliches Dokument an, wer Halter des eingetragenen Fahrzeugs ist. Denn: Eigentümer und Halter des Fahrzeugs sind nicht automatisch identisch.
  • Kfz-Kennzeichen (beide Schilder abmontiert) des Autos, das abgemeldet werden soll
    Die Kennzeichen werden entwertet.
  • Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle nur erforderlich, wenn das Fahrzeug endgültig verschrottet wird

Das passiert beim Abmelden des Autos

Beim Abmelden eines Fahrzeugs entfernen die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle die Siegel und die Plakette für TÜV und Hauptuntersuchung von den Kennzeichenschildern. Dadurch werden diese entwertet, und das Kennzeichen ist wieder frei. Jede andere Person könnte sich die Zahlen-Buchstaben-Kombination nach einer Sperrfrist von wenigen Tagen sichern. Möchten Sie es behalten, können Sie es sich gegen eine geringe Gebühr für eine erneute Zulassung reservieren.

Das Finanzamt erhält eine Information über die Abmeldung von der Zulassungsstelle, sodass für das abgemeldete Fahrzeug keine Kfz-Steuer mehr anfällt.

Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder auch nur abgestellt werden – Straßen und Parkplätze, also öffentlicher Boden, sind tabu.

Innerhalb von sieben Jahren kann ein abgemeldetes Fahrzeug wieder angemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Betriebserlaubnis. Zur Wiederzulassung ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.

Auto abmelden – Versicherung ruht

Neben dem Finanzamt informiert die Kfz-Zulassungsstelle auch die Kfz-Versicherung über die Abmeldung eines Fahrzeugs. Das Besondere: Für die Dauer der Außerbetriebsetzung max. für 18 Monate geht der Vertrag in eine  kostenlose Ruheversicherung über. Diese bietet Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und – wenn zum Zeitpunkt der Abmeldung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestanden hat – in der Teilkaskoversicherung. Versicherungsnehmer, die innerhalb der 18 Monate ein vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden, können den Versicherungsanbieter nicht wechseln. Ein Versicherungswechsel ist erst nach Ablauf der 18 Monate möglich.

Auto abmelden und damit fahren – erlaubt?

Normalerweise dürfen nur zugelassene Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren gelten jedoch Ausnahmen. Nach der Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle dürfen Sie Ihr Auto auch mit entwerteten Kfz-Kennzeichen – ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht – wieder nach Hause bzw. zum Autohaus oder zum neuen Besitzer fahren. Voraussetzung ist, dass diese Rückfahrt von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, falls ein Schaden entsteht. Wichtig ist, dass die Autofahrt auf direktem Wege erfolgt, nur innerhalb des Kfz-Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks und am Tag der Abmeldung stattfindet. Sollten Sie weitere Strecken planen oder das Auto an einem anderen Tag im Straßenverkehr bewegen wollen, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.

Auto privat verkaufen – ummelden statt abmelden

Falls Sie Ihr Auto privat verkaufen, können Sie sich mit dem Käufer darauf einigen, dass er als neuer Besitzer das Auto ummeldet. Sie sparen sich so die Abmeldung des Fahrzeugs. Sie sind trotzdem verpflichtet, die zuständige Kfz-Zulassungsstelle über den Verkauf zu informieren. Zudem sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung über den Verkauf benachrichtigen, da die Versicherungspolice auf den neuen Besitzer übergeht, solange das Fahrzeug nicht umgemeldet ist.

Unser Tipp: Melden Sie Ihr Auto selbst ab. So sind Sie auf der sicheren Seite und haben den Abmeldezeitpunkt unter Kontrolle. Seien Sie nur nicht zu voreilig, damit Sie mit Kaufinteressenten noch Probefahrten vereinbaren können. Ist der Kaufvertrag von Verkäufer und Käufer unterschrieben, können Sie das Auto abmelden.

 

Online-Abmeldung – so geht es noch einfacher

Wenn Sie Ihr Auto für eine bestimmte Zeit abmelden oder verkaufen möchten, können Sie es einfach online abmelden und sparen sich den Weg zur Zulassungsstelle.

Das Kraftfahrzeug-Bundesamt bietet den Online-Service für alle Fahrzeuge an, die ab dem 01.01.2015 zugelassen sind und damit in der Zulassungsbescheinigung I über einen freizulegenden siebenstelligen Sicherheitscode verfügen und auf deren Kennzeichen Stempelplaketten mit verdeckten dreistelligen Sicherheitscodes genutzt werden. Der Halter benötigt zur Identifizierung einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion sowie eine Kreditkarte oder Giropay zur Zahlung der Gebühren für die Abmeldung.

Liegen alle Voraussetzungen vor, können die freigelegten Codes auf der Website des Kraftfahrzeug-Bundesamts eingegeben werden. Dadurch wird das Kfz-Kennzeichen entwertet. Eine Bestätigung der erfolgreichen Online-Abmeldung erhalten Sie per Post oder per E-Mail.

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