Kfz

Fahranfänger aufgepasst - passender Schutz für jeden

Wichtige Hinweise der VHV

Führerschein für Fahranfänger - Ein Stück mehr Freiheit für die fast erwachsenen Kinder, aber auch für die Eltern, denn die Fahrdienste mit dem „Familientaxi“ fallen weg. Bei aller Freude treten auch Bedenken und Sorgen auf. Statistisch gesehen passieren die häufigsten Unfälle bei jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren. Es gibt Maßnahmen, die Fahranfänger zu sicheren Verkehrsteilnehmern machen sollen und sich zugleich positiv auf die Prämie der Kfz-Versicherung auswirken.

Begleitetes Fahren und Probezeit

Den Führerschein mit 17 zu machen, um im ersten Jahr durch das „begleitete Fahren“ Fahrpraxis zu sammeln, ist eine gute Idee. Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt und seit fünf Jahren im dauerhaften Besitz der Fahrerlaubnis sein. Darüber hinaus darf er nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben, und während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Blutalkohol haben oder unter Drogeneinfluss stehen. Vor der ersten eigenen Fahrt müssen Jugendliche die Begleitperson bei der zuständigen Führerscheinstelle eintragen lassen. Weiterhin sollte die Begleitperson Ihren eigenen Führerschein mitführen, um diesen bei einer möglichen Polizeikontrolle vorzeigen zu können.

Für jeden Fahranfänger besteht nach Erhalt der Fahrerlaubnis eine zweijährige Probezeit. Die Auflagen in dieser Zeit sollen dem Fahranfänger bewusst machen, dass achtsames Fahren wichtig ist. Es gibt schwerwiegende und weniger schwerwiegende Verstöße, die eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre oder gar den Entzug des Führerscheins zu Folge haben können. Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren.

Bei der Kfz-Ver­si­che­rung sparen

Schadenfreiheitsrabatt-Einstufung

Fahranfänger, die ihr erstes Auto versichern möchten, werden normalerweise in die Schadenfreiheitsklasse 0 (= 0 schadenfreie Jahre) eingestuft, da sie i.d.R keine Fahrpraxis nachweisen können. Der Beitragssatz für diese Klasse ist sehr hoch, entsprechend auch die Versicherungsprämie.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit einem günstigeren Beitragssatz einzusteigen:

  • Führerscheinregelung: Ist der Fahranfänger bereits seit 3 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis, kann er das Fahrzeug direkt auf sich zulassen und mit der Schadenfreiheitsklasse ½ einsteigen.
  • Zweitwagenregelung: Das Fahrzeug des Fahranfängers kann auf ein Elternteil zugelassen werden, das der Fahranfänger nutzen kann. Die Einstufung erfolgt in diesem Fall in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse ½. Bei der VHV ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 2 möglich. Wir haben hier für Sie Informationen zusammengestellt, wie Sie so Ihren Zweitwagen versichern können. Bei einer späteren Rabattübertragung dürfen allerdings nur die schadenfreien Jahre übertragen werden, die der Fahranfänger hätte selbst erfahren können, seit er im Besitz der Fahrerlaubnis ist.
  • Fahranfängerregelung: Mit der verbesserten Fahranfängerregelung der VHV kann der junge Fahrer sein erstes Fahrzeug auch selbst zulassen und versichern. Sofern die Eltern ebenfalls ein Fahrzeug bei der VHV zugelassen und versichert haben und der Vertrag mind. in die Schadenfreiheitsklasse 2 eingestuft ist, kann der Fahranfänger unter bestimmten Voraussetzungen direkt mit der Schadenfreiheitsklasse 2 starten. Besonders günstig wird es, wenn der Fahranfänger das Fahrzeug allein nutzt und am Begleiteten Fahren teilnimmt/teilgenommen hat.

Bei der Ersteinstufung sollte auf den Versicherungsbeginn geachtet werden. Eine Weiterstufung in die nächstgünstigere Schadenfreiheitsklasse erfolgt nur, wenn das Fahrzeug im Versicherungsjahr mind. 6 Monate unfallfrei zugelassen und versichert war. Der Beginn sollte also vor dem 01.07. liegen. Wird das Fahrzeug erst danach zugelassen, kann möglicherweise eine Rückdatierung auf den 01.07. sinnvoll sein um die Sechs-Monats-Regel einzuhalten.

Zusatzbaustein TELEMATIK

Mit dem Zusatzbaustein TELEMATIK der VHV können Führerscheinneulinge ihre Versicherungsprämie positiv beeinflussen. Denn hier wird verantwortungsbewusstes Fahren mit einem Rabatt von max. 30 % belohnt. 

Typklasse

Beim Kauf des ersten Autos für den Fahranfänger ist es sinnvoll, auf die Typklasse des Fahrzeugs zu achten. Es gibt bestimmte Fahrzeugtypen, die statistisch häufiger in Unfälle verwickelt und deshalb teurer in der Kfz-Versicherung sind.

Die Frage nach dem Versicherungsumfang, ob Teil- oder Vollkasko, muss ebenfalls individuell geprüft werden.

Fahranfänger - großes Unfallrisiko

Als Elternteil möchte man gar nicht darüber nachdenken, was alles passieren kann, wenn junge Menschen allein mit dem Auto unterwegs sind. Und trotzdem sollte man sich bewusst machen, dass Übermut, mangelnde Erfahrung, das falsche Einschätzen von Situationen und vor allem der Missbrauch von Alkohol immer wieder zu schlimmen Unfällen mit Fahranfängern führen können. Auch wenn man seinem Kind vertraut und an dessen Fähigkeiten glaubt, ist es sinnvoll, über die Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus an den Fahrerschutz zu denken. Die Folgekosten nach einem Unfall, ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Folgen, können enorm sein. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten, um im Falle eines Falles als Fahranfänger rundum abgesichert zu sein.

Wir sind für Sie da, damit der Start als Fahranfänger sorgenfrei beginnt.

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