Vollkasko oder Teilkasko - Was ist der Unterschied?
Welche Versicherung kommt in welchem Schadenfall an Ihrem Fahrzeug für die Kosten auf? Wir klären auf.
Vollkasko oder Teilkasko? Ein Frage, die sich viele Autobesitzer stellen. Um diese Frage beantworten zu können, spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Wie alt ist das Fahrzeug? Welchen Wert hat es? In welche Schadenfreiheitsklasse sind Sie eingestuft? Welche Selbstbeteiligung möchten Sie wählen? Ein Vergleich mit der Teilkasko ist ratsam, denn beide Zusatzleistungen zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung decken unterschiedliche Schadenereignisse ab.
Was deckt die Vollkasko?
Mit der Vollkasko erweitern Sie Ihre Kfz-Versicherung über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus: Die Vollkasko beinhaltet automatisch alle Leistungen der Teilkasko und zahlt damit für Schäden an Ihrem Fahrzeug, die beispielsweise durch Diebstahl, Hagel, Sturm, Überschwemmung und Glasbruch entstanden sind. Das können Beschädigungen, Zerstörungen, Verlust oder Totalschaden sein.
Die Vollkasko übernimmt aber auch Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfälle – sogar dann, wenn Sie diese selbst verschuldet haben. Das klassische Beispiel: Beim Zurücksetzen fahren Sie gegen einen Poller. Sie selbst haben den Schaden an ihrem Kfz verursacht und können niemanden dafür haftbar machen. Ihre Vollkasko übernimmt solch eine Beschädigung – abzüglich der individuell vereinbarten Selbstbeteiligung, die meist bei 300 Euro für die Vollkasko und 150 Euro für die Teilkasko liegt.
Ebenfalls versichert sind Schäden durch Vandalismus. Abgetretene Spiegel, Kratzer im Lack oder Dellen am Pkw sind nur einige der mitversicherten Ereignisse in der Vollkasko. Da Anprall- und Anfahrschäden dazu führen, dass die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflicht des Verursachers steigt und somit die Versicherungsprämie teurer wird, begehen Schädiger immer häufiger Fahrerflucht. Der Geschädigte muss dann die Kosten für die Reparatur aus eigener Tasche zahlen, es sei denn, er ist vollkaskoversichert.
Fazit: Die Vollkasko zahlt, zusätzlich zur Teilkasko auch dann, wenn Schäden am eigenen Fahrzeug vorliegen, die selbstverschuldet sind oder durch Fremdverschulden entstehen – jedoch nur, wenn der Schädiger z. B. aufgrund von Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann.
Wann ist eine Vollkasko ratsam?
Die Vollkasko ist immer dann ratsam, wenn es sich z. B. um einen Neuwagen handelt, da ein selbst verschuldeter Unfall sehr teuer werden kann. Auch bei Leasingfahrzeugen sollten Sie sich für die Vollkasko entscheiden, weil der Eigentümer immer noch die Leasinggesellschaft ist und nach einem Schaden Anspruch auf eine gänzliche Wiederherstellung des Fahrzeuges hat. Auch bei finanzierten Fahrzeugen ist die Vollkasko sinnvoll. Im Schadenfall, vor allem bei Totalschäden, muss zum einen der laufende Finanzierungsvertrag erfüllt und zum anderen ein neues Fahrzeug angeschafft werden. So fallen doppelte Kosten an.
Wann zahlt die Vollkasko nicht?
Die Vollkasko zahlt nicht jeden selbstverursachten Schaden. Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit. Ebenso, wenn der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt oder Fahrerflucht begeht. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Schäden durch Verschleiß des Fahrzeugs sind vom Schutz ausgeschlossen.
Die VHV verzichtet bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden auf das Einwandsrecht und übernimmt auch hier die Regulierung für Sie. Ausgenommen bleibt natürlich das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder der grob fahrlässig ermöglichte Diebstahl des Fahrzeugs und seiner Teile.
Sie möchten den Rundumschutz für Ihr Fahrzeug? Wir beraten Sie gerne zur Vollkasko!
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