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Katze - Welche Ver­si­che­rung ist sinnvoll?

Sichern Sie sich und Ihre Katze jetzt ab!

In sieben Leben kann einer Katze viel passieren – egal, ob Stubentiger oder Freigänger. Umso wichtiger, dass Sie an den passenden Versicherungsschutz für Ihr geliebtes Samtpfötchen denken. Es besteht jedoch auch das Risiko, dass durch Ihre Katze einer dritten Person Schaden zugefügt wird. Ob das zerkratzte Autodach eines Anliegers, das von der Katze gebissene Nachbarskind oder beschädigtes Laminat in der Mietwohnung – welche Versicherung in diesen Fällen haftet, damit der große Katzenjammer für Sie ausbleibt, erklären wir Ihnen gerne.

Katze in der Privathaftpflichtversicherung

Wir können nachvollziehen, wie sehr Sie Ihre Katze lieben und welchen Stellenwert sie in Ihrem Leben einnimmt. Vom Gesetz her wird Ihre Katze allerdings als „Sache“ angesehen, die sich in Ihrem „Besitz“ befindet. Deshalb haften Sie als Katzenbesitzer persönlich für Schäden, die auf Ihre Katze zurückzuführen sind.

Im Rahmen der sogenannten Gefährdungshaftung haftet daher Ihre Privathaftpflichtversicherung für Schäden, die Ihre Katze verursacht, obwohl Sie als Besitzer keine direkte Schuld trifft. Der Grund ist simpel: Egal, wie zahm und gut erzogen Ihre Katze ist – ihr Verhalten bleibt unberechenbar. Wenn Ihre Katze also der Freundin beim nächsten Besuch die Handtasche zerkratzt oder sich statt auf den Kratzbaum lieber auf die Tapete stürzt – Sie müssen den Schaden nicht selbst bezahlen. Es kann jedoch auch zu größeren Schäden kommen, die hohe Schadenersatzforderungen mit sich bringen, z. B. wenn eine Person einen Unfall erleidet, weil Ihre Katze plötzlich die Straße überquert. Mögliche Sachschäden an Autos, Gebäuden, Behandlungskosten der verunfallten Person sowie Schmerzensgeldforderungen etc. können sich schnell auf mehrere Millionen Euro summieren.

Unser Tipp: Achten Sie bei Ihrer Privathaftpflicht unbedingt auf die ausreichende Höhe der Versicherungssumme sowie den Einschluss von Mietsachschäden. Bei der Privathaftpflichtversicherung der VHV sind Mietsachschäden übrigens automatisch integriert.

 

Eigene Haftpflichtversicherung für Ihre Katze?

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung – wie für Hunde oder Pferde üblich – gibt es für eine Katze nicht. Hintergrund ist, dass Katzen als zahme Kleintiere gelten, die geringere Schäden als größere Hunde oder gar Pferde anrichten. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die eine Katze Dritten bzw. deren Eigentum zufügt, werden deshalb über die Privathaftpflichtversicherung des Katzenbesitzers im Rahmen der Gefährdungshaftung abgedeckt. Ebenfalls gibt es keine eigene Haftpflichtversicherung für Ihre Katze. Da Sie als Tierhalter für die Katze in Ihrem Besitz haften, zahlt im Schadenfall Ihre Privathaftpflichtversicherung der VHV.

Unser Tipp: Schließen Sie eine gute Privathaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. Euro ab, dann sind Sie und Ihre Katze bestens abgesichert. Für ein ganzes bzw. sieben Leben. Sollten Sie keine Privathaftpflicht haben, haften Sie im Schadenfall mit Ihrem Privatvermögen. Eine Privathaftpflicht ist deshalb nicht für die Katz, sondern immer ratsam.

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