Hausrat & Wohngebäude

Rauchwarnmelder: Vorschriften und Tipps

Sind bei Ihnen schon Rauchwarnmelder installiert? Wir klären Ihre Fragen rund um die kleinen Lebensretter und ihre Richtlinien!

Kerzen, Tee, warme Decken: Was in der kalten Jahreszeit für Gemütlichkeit sorgt, kann schnell zur Brandursache werden. Wie Sie mit Rauchwarnmeldern sicher durch Herbst und Winter kommen, lesen Sie hier.

Wozu Rauchwarnmelder?

Draußen ist es grau und kalt, abends wird es früh dunkel – umso gemütlicher will man es sich zu Hause auf dem Sofa machen. Es werden Kerzen angezündet, der Tee wird auf dem Stövchen warm gehalten und unter der Wolldecke fallen einem irgendwann beim Filmeschauen die Augen zu. Was aber, wenn die Kerze währenddessen zum Beispiel eine Tischdecke oder Gardine in Brand steckt?

Rund 400 Menschen kommen pro Jahr deutschlandweit bei Bränden ums Leben. Meist schlafen die Opfer und sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Der Grund: Wenn wir schlafen, ist unser Geruchssinn ausgeschaltet – der Brand wird gar nicht oder erst viel zu spät bemerkt. Der schrille Signalton eines Rauchwarnmelders verschafft Ihnen hingegen wertvolle Zeit, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen.

Wozu sind Sie gesetzlich verpflichtet?

Aus diesem Grund haben alle 16 Bundesländer gesetzlich festgelegt, dass alle Neu- und umfangreichen Umbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Auch Bestandsbauten müssen mittlerweile überall nachgerüstet sein. Einzig für das Bundesland Sachsen gilt noch eine Übergangsfrist im Bereich der Bestandsbauten. Die Verantwortlichkeiten für den Einbau und die Instandhaltung sind in den Ländern unterschiedlich geregelt.

Übersicht: Übergangsfristen und Verantwortlichkeiten

Bundesland

Pflicht für Bestandsbauten

Verantwortlich für den Einbau

Verantwortlich für die laufende Prüfung

Baden-Württemberg

seit 01.01.2015

Eigentümer

Mieter*

Bayern

seit 01.01.2018

Eigentümer

Mieter*

Berlin

seit 01.01.2021

Eigentümer

Mieter*

Brandenburg

seit 01.01.2021

Eigentümer

Eigentümer

Bremen

seit 01.01.2016

Eigentümer

Mieter*

Hamburg

seit 01.01.2011

Eigentümer

Eigentümer

Hessen

seit 01.01.2015

Eigentümer

Mieter*

Mecklenburg-Vorpommern

seit 01.01.2010

Eigentümer

Eigentümer

Niedersachsen

seit 01.01.2016

Eigentümer

Mieter*

Nordrhein-Westfalen

seit 01.01.2017

Eigentümer

Mieter*

Rheinland-Pfalz

seit 12.07.2012

Eigentümer

Eigentümer

Saarland

seit 01.01.2017

Eigentümer

Eigentümer

Sachsen

bis spätestens 31.12.2023

Eigentümer

Mieter*

Sachsen-Anhalt

seit 01.01.2016

Eigentümer

Eigentümer

Schleswig-Holstein

seit 01.01.2011

Eigentümer

Mieter*

Thüringen

seit 01.01.2019

Eigentümer

Eigentümer

*Grundsätzlich ist aber immer der Vermieter in der Pflicht, die von ihm installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten. 

Wo müssen Sie die Rauchwarnmelder anbringen?

Die kleinen Lebensretter müssen in jedem Schlafraum und Kinderzimmer sowie in Flurbereichen installiert werden – die zusätzliche Überwachung des Wohn- und Arbeitszimmers ist nur in einzelnen Bundesländern vorgeschrieben, jedoch überall empfehlenswert. In Bädern und Küchen könnte es aufgrund von Wasser- und Kochdämpfen schnell zu Fehlalarmen kommen. Für Küchen kommen daher nur spezielle Hitze- oder küchentaugliche Rauchwarnmelder in Frage, vorgeschrieben sind sie nicht.

Bringen Sie die Melder möglichst mittig unter der Zimmerdecke an. Zu Wänden, Deckenspitzen und Einrichtungsgegenständen (hierzu zählen auch Deckenlampen) muss ein Mindestabstand von 50 Zentimetern eingehalten werden. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass dem Rauch der Weg zum Melder abgeschnitten wird – und dieser nicht auslöst.

Wie prüfen Sie Ihre Rauchwarnmelder?

Mindestens einmal im Jahr sollten Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer Rauchwarnmelder überprüfen. Folgen Sie dabei der Bedienungsanleitung des Geräts. Andernfalls können Sie sich an folgenden Fragen orientieren:

  • Ist das Gerät beschädigt?
  • Zeigt ein Signal eine schwache Batteriespannung an?
  • Sind alle Raucheintrittsöffnungen frei von Abdeckungen?
  • Ist der Signalton klar und deutlich zu hören, wenn Sie den Testknopf betätigen?

Ist Ihr Gerät defekt, tauschen Sie es gleich aus. Insbesondere die Batteriespannung sollten Sie im Auge behalten – bei fehlender Spannung können ebenfalls Fehlalarme ausgelöst werden.

Übrigens: Bei einem piependen Rauchwarnmelder in der Wohnung Ihres Nachbarn sollten Sie nicht lange zögern. Wenn Sie Ihren Nachbarn nicht erreichen, rufen Sie lieber die Feuerwehr. Selbst, wenn es sich nur um einen Fehlalarm handelt, müssen Sie in einem solchen Fall nicht für aufgebrochene Türen oder Ähnliches aufkommen.

Wie finden Sie einen guten Rauchwarnmelder?

Seit 2008 sind auf dem Europäischen Markt nur Melder zugelassen, die nach der Norm EN 14604 zertifiziert sind. Jedes Gerät mit dieser Nummer erfüllt also den Mindeststandard. Dennoch sollten Sie nicht zu den günstigsten Modellen greifen, denn diese verursachen oft Fehlalarme. Geräte mit dem Q-Siegel versprechen hingegen erhöhte Stabilität, die Reduktion von Fehlalarmen und verfügen über eine eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens zehn Jahren.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier

Und was ist mit dem Ver­si­che­rungs­schutz?

Rauchwarnmelder können einen Brand nicht verhindern. Sie retten in erster Linie Leben und keine Sachwerte! Kommt es wirklich einmal zu einem Brand, bei dem Ihre Immobilie und/oder Ihr Hausrat beschädigt oder zerstört wird, kommen wir im Rahmen unserer Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung für den finanziellen Schaden auf.

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