Rauchwarnmelder: Vorschriften und Tipps
Sind bei Ihnen schon Rauchwarnmelder installiert? Wir klären Ihre Fragen rund um die kleinen Lebensretter und ihre Richtlinien!
Kerzen, Tee, warme Decken: Was in der kalten Jahreszeit für Gemütlichkeit sorgt, kann schnell zur Brandursache werden. Wie Sie mit Rauchwarnmeldern sicher durch Herbst und Winter kommen, lesen Sie hier.
Wozu Rauchwarnmelder?
Draußen ist es grau und kalt, abends wird es früh dunkel – umso gemütlicher will man es sich zu Hause auf dem Sofa machen. Es werden Kerzen angezündet, der Tee wird auf dem Stövchen warm gehalten und unter der Wolldecke fallen einem irgendwann beim Filmeschauen die Augen zu. Was aber, wenn die Kerze währenddessen zum Beispiel eine Tischdecke oder Gardine in Brand steckt?
Rund 400 Menschen kommen pro Jahr deutschlandweit bei Bränden ums Leben. Meist schlafen die Opfer und sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Der Grund: Wenn wir schlafen, ist unser Geruchssinn ausgeschaltet – der Brand wird gar nicht oder erst viel zu spät bemerkt. Der schrille Signalton eines Rauchwarnmelders verschafft Ihnen hingegen wertvolle Zeit, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen.
Wozu sind Sie gesetzlich verpflichtet?
Aus diesem Grund haben alle 16 Bundesländer gesetzlich festgelegt, dass alle Neu- und umfangreichen Umbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Auch Bestandsbauten müssen mittlerweile überall nachgerüstet sein. Einzig für das Bundesland Sachsen gilt noch eine Übergangsfrist im Bereich der Bestandsbauten. Die Verantwortlichkeiten für den Einbau und die Instandhaltung sind in den Ländern unterschiedlich geregelt.
Übersicht: Übergangsfristen und Verantwortlichkeiten
Bundesland |
Pflicht für Bestandsbauten |
Verantwortlich für den Einbau |
Verantwortlich für die laufende Prüfung |
Baden-Württemberg |
seit 01.01.2015 |
Eigentümer |
Mieter* |
Bayern |
seit 01.01.2018 |
Eigentümer |
Mieter* |
Berlin |
seit 01.01.2021 |
Eigentümer |
Mieter* |
Brandenburg |
seit 01.01.2021 |
Eigentümer |
Eigentümer |
Bremen |
seit 01.01.2016 |
Eigentümer |
Mieter* |
Hamburg |
seit 01.01.2011 |
Eigentümer |
Eigentümer |
Hessen |
seit 01.01.2015 |
Eigentümer |
Mieter* |
Mecklenburg-Vorpommern |
seit 01.01.2010 |
Eigentümer |
Eigentümer |
Niedersachsen |
seit 01.01.2016 |
Eigentümer |
Mieter* |
Nordrhein-Westfalen |
seit 01.01.2017 |
Eigentümer |
Mieter* |
Rheinland-Pfalz |
seit 12.07.2012 |
Eigentümer |
Eigentümer |
Saarland |
seit 01.01.2017 |
Eigentümer |
Eigentümer |
Sachsen |
bis spätestens 31.12.2023 |
Eigentümer |
Mieter* |
Sachsen-Anhalt |
seit 01.01.2016 |
Eigentümer |
Eigentümer |
Schleswig-Holstein |
seit 01.01.2011 |
Eigentümer |
Mieter* |
Thüringen |
seit 01.01.2019 |
Eigentümer |
Eigentümer |
*Grundsätzlich ist aber immer der Vermieter in der Pflicht, die von ihm installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten.
Wo müssen Sie die Rauchwarnmelder anbringen?
Die kleinen Lebensretter müssen in jedem Schlafraum und Kinderzimmer sowie in Flurbereichen installiert werden – die zusätzliche Überwachung des Wohn- und Arbeitszimmers ist nur in einzelnen Bundesländern vorgeschrieben, jedoch überall empfehlenswert. In Bädern und Küchen könnte es aufgrund von Wasser- und Kochdämpfen schnell zu Fehlalarmen kommen. Für Küchen kommen daher nur spezielle Hitze- oder küchentaugliche Rauchwarnmelder in Frage, vorgeschrieben sind sie nicht.
Wie prüfen Sie Ihre Rauchwarnmelder?
Mindestens einmal im Jahr sollten Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer Rauchwarnmelder überprüfen. Folgen Sie dabei der Bedienungsanleitung des Geräts. Andernfalls können Sie sich an folgenden Fragen orientieren:
- Ist das Gerät beschädigt?
- Zeigt ein Signal eine schwache Batteriespannung an?
- Sind alle Raucheintrittsöffnungen frei von Abdeckungen?
- Ist der Signalton klar und deutlich zu hören, wenn Sie den Testknopf betätigen?
Ist Ihr Gerät defekt, tauschen Sie es gleich aus. Insbesondere die Batteriespannung sollten Sie im Auge behalten – bei fehlender Spannung können ebenfalls Fehlalarme ausgelöst werden.
Übrigens: Bei einem piependen Rauchwarnmelder in der Wohnung Ihres Nachbarn sollten Sie nicht lange zögern. Wenn Sie Ihren Nachbarn nicht erreichen, rufen Sie lieber die Feuerwehr. Selbst, wenn es sich nur um einen Fehlalarm handelt, müssen Sie in einem solchen Fall nicht für aufgebrochene Türen oder Ähnliches aufkommen.
Wie finden Sie einen guten Rauchwarnmelder?
Seit 2008 sind auf dem Europäischen Markt nur Melder zugelassen, die nach der Norm EN 14604 zertifiziert sind. Jedes Gerät mit dieser Nummer erfüllt also den Mindeststandard. Dennoch sollten Sie nicht zu den günstigsten Modellen greifen, denn diese verursachen oft Fehlalarme. Geräte mit dem Q-Siegel versprechen hingegen erhöhte Stabilität, die Reduktion von Fehlalarmen und verfügen über eine eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens zehn Jahren.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Und was ist mit dem Versicherungsschutz?
Rauchwarnmelder können einen Brand nicht verhindern. Sie retten in erster Linie Leben und keine Sachwerte! Kommt es wirklich einmal zu einem Brand, bei dem Ihre Immobilie und/oder Ihr Hausrat beschädigt oder zerstört wird, kommen wir im Rahmen unserer Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung für den finanziellen Schaden auf.