Welche Fahrzeuge sind über die VHV Mopedversicherung versicherbar?
Leichtmofa
- Fahrrad mit Hilfsmotor bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Gopeds bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Mofa
Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
Moped
- Fahrrad mit Hilfsmotor
- bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- bis 50 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Nur für Fahrzeuge der ehemaligen DDR bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit
Mokick – Kleinkraftrad
- bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- bis 50 km/h Höchstgeschwindigkeit
Kleinkraftrad – dreirädrig
- bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Nur für Fahrzeuge der ehemaligen DDR bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit
Motorroller – Kleinkraftrad
- bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- bis 50 km/h Höchstgeschwindigkeit nur für Fahrzeuge der ehemaligen DDR
Leichtkraftfahrzeug – Microcars, Quads
- vierrädrige Pkw- bzw. motorradähnliche Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 425 kg, ohne Masse der Batterien.
- im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von 50 ccm oder weniger, bzw. einer maximalen Nennleistung von 4 kW andere Motortypen.
Krankenfahrstuhl mit Hilfsmotor
- bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
- bis 30 km/h Höchstgeschwindigkeit
Segways
Segways sind einachsige zweispurige Elektroroller mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit – je nach Bundesland – von 6 bis 20 km/h und länderspezifischen Vorgaben zur Nutzung.
Elektrokleinstfahrzeuge
Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h und nicht mehr als 20 km/h.