Abenteuer Schulweg: So kommen Ihre Kinder sicher zur Schule
Wie Sie Ihr Kind mit gutem Gefühl in das neue Abenteuer „Schule“ schicken.
Es ist wieder soweit: Ein neues Schuljahr steht vor der Tür! Während alteingesessene Schulbankdrücker genervt mit den Augen rollen, beginnt für Erstklässler eine neue, spannende Reise. Insgesamt wurden zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 in Deutschland 830.600 Kinder eingeschult. Aber auch der Wechsel auf eine weiterführende Schule bedeutet für Kinder eine neue Herausforderung. Oft müssen nicht nur weite Wege zurücklegelegt, sondern auch verschiedenste Verkehrsmittel genutzt werden. Welche Tipps können Sie Ihren Kindern mit auf den Weg geben? Und wie ist Ihr Nachwuchs optimal abgesichert, falls doch mal etwas auf dem Schulweg oder in der Freizeit passiert?
Tipps für einen sorgenfreien Schulstart
Damit die Sorge um Ihre Schulanfänger der Vorfreude und dem Stolz Platz machen kann, helfen folgende Tipps:
- Wiederholung schafft Sicherheit: Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind mehrmals den Weg zur Schule ab. Wählen Sie die Route, die am sichersten ist und mit der sich Ihr Kind am wohlsten fühlt.
- Verkehrsregeln lernen: Die wichtigsten Verkehrsregeln müssen bekannt sein. Trainieren Sie mit Ihrem Kind die Verkehrszeichen. Kurze Reime wie „Bei Rot bleib stehen, bei Grün darfst du gehen!“ können zusätzlich helfen.
- Gefahren erkennen: Weisen Sie auf mögliche Gefahren sowie auf unvorhersehbare Situationen hin. Erklären Sie, wie zum Beispiel mit einer ausgefallenen Ampel umzugehen ist.
- Kleidung, die auffällt: Reflektierende und helle Kleidung verbessert die Sichtbarkeit – vor allem, wenn es im Winter morgens noch dunkel ist.
- Sicher radeln: Wenn Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fährt, muss dieses unbedingt für den Straßenverkehr geeignet sein. Sind die Bremsen angezogen und die Reifen aufgepumpt? Funktioniert das Licht und sind auch noch alle Reflektoren vorhanden? Ein Helm sollte vor allem für die Jüngsten Pflicht sein!
- Morgendliche Routine: Ausreichend Schlaf und ein stärkendes Frühstück helfen, dass Ihr Kind wachsamer ist. Sie sollten zudem genügend Zeit für den Schulweg einplanen – Kinder werden hier gern zu kleinen Entdeckern. Und sollten Sie mal verschlafen: Bloß nicht stressen!
Die meisten Unfälle bei 6- bis unter 15-jährigen Fußgängern geschehen, während die Fahrbahn überquert wird ohne dabei auf den Fahrzeugverkehr zu achten – oder beim Spielen auf oder neben der Fahrbahn. Dabei helfen schon die kleinsten Regeln, um Fehler zu vermeiden: Kurze mahnende Reime, wie „Will ich über die Straße geh’n, muss ich in alle Richtungen seh’n“, können sich auch die Kleinsten merken.
Versicherungsschutz für kleine und große Entdecker
Kinder sind den ganzen Tag auf Entdeckungsreise – auch auf dem Schulweg. Da wird der kürzeste Weg zum Abenteuerpfad der Tierspurensuche oder zu einem Abstecher bei einem Freund. Längere Wege sind manchmal sogar die sicherere Alternative zur vielbefahrenen Straße. Jedoch ist nur der direkte Schulweg durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt! Geschieht dem Kind auf einem anderen Weg oder einer Erkundungstour ein Unglück, kann dies schwere Folgen für Kinder und die ganze Familie haben.
Wie beim Arbeitsweg ist auch bei Schulkindern nur der direkte Weg ins Klassenzimmer gesetzlich versichert. Eine zusätzliche private Unfallversicherung schließt Deckungslücken!
Eltern können ihre Kinder mit der privaten Unfallversicherung der VHV absichern, damit die finanziellen Folgen nach einem Unfall nicht zu einer weiteren Belastung führen – besonders langfristige Folgen können so abgefedert werden. Die wichtigsten Gründe für den Abschluss unserer Unfallversicherung KLASSIK-GARANT finden Sie hier:
- Alle Unfälle sind rund um die Uhr weltweit versichert – nicht nur auf dem Schulweg.
- Unfallfolgekosten wie Bergungs- und Reha-Maßnahmen werden erstattet.
- Nachhilfekosten werden übernommen, wenn das Kind aufgrund des Unfalls nicht mehr zur Schule gehen kann.
- Wir übernehmen Kosten für Zahnersatz und kosmetische Operationen nach Unfällen.
- Umbaumaßnahmen bei unfallbedingten Beeinträchtigungen werden übernommen.
- Wir definieren auch Zeckenstiche als Unfall – ebenso gewähren wir bei Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Masern, Röteln, Mumps oder Malaria sowie bei Vergiftungen Versicherungsschutz!