E-Scooter: Alleinunfälle können teure Folgen haben
E-Scooter sind für viele zum beliebten Fortbewegungsmittel geworden. Doch mit der vermehrten Nutzung steigt auch die Unfallzahl. Das Interessante: Meist handelt es sich um Alleinunfälle. So bleibt der Fahrer oft auf den Folgekosten sitzen. Das muss aber nicht sein! Eine private Unfallversicherung kann Sie finanziell auffangen – wenn die richtigen Leistungen in den Bedingungen stehen.
Unfallzahlen von E-Scooter-Fahrern steigen
Die Anzahl der Unfälle mit E-Rollern und Personenschäden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2022 mit 8.260 Unfällen rund 49 Prozent mehr E-Scooter-Unfälle mit verletzten Personen als im Jahr zuvor. Insbesondere junge Fahrer sind überdurchschnittlich häufig betroffen: 40 Prozent der verunglückten Fahrer waren unter 25 Jahre alt.
Alleinunfälle machen bei E-Scootern großen Anteil aus
Eine Besonderheit mit Blick auf die Statistik: Mit über 36 Prozent ist der Anteil der Alleinunfälle an E-Scooter-Unfällen mit Personenschäden hoch. Heißt: Etwa jeder dritte dieser Unfälle ereignete sich ohne Unfallgegner. Auch die besonders schweren Unfälle mit Todesfolge waren überdurchschnittlich oft Alleinunfälle. Die häufigsten Gründe für Alleinunfälle mit E-Scootern sind:
- Falsche Fahrbahnnutzung
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Hohe Geschwindigkeit
- Fehlende Erfahrung mit E-Scootern
- Unvorsichtigkeit und Ablenkung
Bei Alleinunfällen haftet kein Verursacher für den Personenschaden
Insbesondere bei Alleinunfällen kommt die große Bedeutung der privaten Unfallversicherung zum Tragen. Denn: Ist keine andere Person schuldhaft am Unfall beteiligt, kann auch kein anderer für Personenschäden haften – es handelt sich um reines Selbstverschulden. Mit einer guten Unfallversicherung sind E-Scooter-Fahrer auf der sicheren Seite und bekommen z. B. Invaliditätsleistungen, eine Unfallrente, kosmetische Operationen oder Reha-Leistungen ausgezahlt.
Grobe Fahrlässigkeit beim E-Scooter-Fahren: Unfallversicherung zahlt
Viele Unfälle passieren, weil fahrlässig gehandelt wird. Das trifft besonders auf Alleinunfälle zu. Grobe Fahrlässigkeit ist in Unfallversicherungen kein Grund, eine Leistung zu streichen. Ein Beispiel: Wer leicht alkoholisiert mit dem E-Scooter unterwegs ist, erhöht das Risiko, einen Unfall zu bauen. Er handelt grob fahrlässig. Dennoch ist der Fahrer über die VHV Unfallversicherung versichert, wenn er unter Alkoholeinfluss einen E-Scooter führt und dabei verunglückt. Voraussetzung: Der Blutalkoholgehalt beträgt nicht mehr als 1,5 Promille.
Aber Achtung: Empfehlenswert ist das natürlich nicht! Immerhin sind es nicht nur teure medizinische Folgekosten, die nach einem Unfall unangenehm werden können, sondern vor allem die Verletzungen an sich. Zudem bringen Sie auch andere unnötig in Gefahr.
Gut zu wissen: E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge
Da E-Roller als Kraftfahrzeuge gelten, greifen hier die gleichen Promillegrenzen wie beim Führen eines Autos: Das Fahren mit mehr als 0,5 Prozent Promille stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet werden. Zudem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter verpflichtend und somit auch ein Versicherungskennzeichen. Übrigens: Die Roller dürfen nur auf Radwegen und zum Ausweichen auf der Straße, jedoch nicht auf Gehwegen gefahren werden.