Autoversicherung

Verkehrsunfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig

Jetzt optimal absichern!

Ein Verkehrsunfall ist immer unerfreulich. Passiert er im Ausland, kann es zusätzlich kompliziert werden – und zu einem bösen Erwachen führen. Was Sie über Kfz-Versicherungsschutz im Ausland wissen müssen und wie Sie sich gegen Risiken absichern können, lesen Sie hier.

Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Verkehrsregeln im Ausland

Jedes Land hat eigene Verkehrsregeln und auch in Europa gibt es Unterschiede – beispielsweise bei erlaubten Höchstgeschwindigkeiten oder Promillegrenzen. Ungarn und Tschechien beispielsweise haben eine strikte 0,0-Promille-Grenze.

Gegenstände im Auto: Besonderheiten des Reiselandes prüfen

Das Mitführen von Warnwesten oder auch Umweltplaketten für das Befahren speziell ausgezeichneter Zonen ist in den meisten Ländern ebenso Pflicht wie in Deutschland. Doch es gibt auch Länder, die zum Beispiel einen Feuerlöscher im Auto vorschreiben. Informieren Sie sich früh genug vor dem Reisenatritt, was Sie im jeweiligen Reiseland beachten müssen.

So verhalten Sie sich richtig bei einem Unfall im Ausland:

Wenn es doch zu einem Unfall im Ausland kommt, gelten zunächst einmal dieselben Regeln wie zu Hause:

  • Bleiben Sie ruhig, besonnen und höflich.
  • Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie Erste Hilfe, falls Personen verletzt sind. Was Sie im Schadenfall tun müssen, zeigen wir Ihnen hier.
  • Sichern Sie die Spuren. Machen Sie Fotos und Skizzen.
  • Notieren Sie sich Kennzeichen, Adresse und die Versicherung des Unfallgegners.
  • Lassen Sie sich auch von den Unfallzeugen Namen und Kontaktdaten geben.
  • Verständigen Sie die Polizei, wenn ein größerer Sachschaden eingetreten ist. Sind Personen verletzt, müssen Sie unbedingt die Polizei einschalten.
  • Melden Sie den Schaden in jedem Fall bei Ihrer Versicherung – auch wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind.
  • Halten Sie Ihre Internationale Versicherungskarte und den Bogen für den Europäischen Unfallbericht bereit. Beide Unfallgegner füllen den Bericht aus und tauschen die Dokumente anschließend aus. Der Europäische Unfallbericht ist in allen Sprachen gleich aufgebaut. Vorsicht: Unterschreiben Sie kein Dokument, das Sie nicht verstehen.

Die Internationale Versicherungskarte gilt in über 40 Ländern

Mit der Haftpflichtversicherung der Autoversicherung sind Sie als Unfallverursacher abgesichert: Die Versicherung reguliert den Schaden, der Ihrem Unfallgegner entsteht. Ein Auto wird in der EU nur zugelassen, wenn es haftpflichtversichert ist. Diese Versicherung gilt automatisch in allen Ländern der EU – außereuropäische Gebiete im Geltungsbereich der EU eingeschlossen (wie beispielsweise die Kanarischen Inseln, La Reunion oder Französisch Guayana).

Die Internationale Versicherungskarte – auch Grüne Karte genannt – weist nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Über 40 Länder weltweit akzeptieren die Internationale Versicherungskarte und haben gegenseitige Abkommen. Führen Sie die Internationale Karte sicherheitshalber mit sich, denn in einigen Ländern muss Sie bei Unfällen vorgelegt werden. Sie erhalten sie automatisch von Ihrer Versicherung oder können Ihre Internationale Versicherungskarte beantragen.

Ist ein Land von der Versicherung ausgenommen, so ist es auf der Karte durchgestrichen. In Israel beispielsweise wird sie nicht anerkannt: Bei der Einreise müssen Sie hier für die Dauer des Aufenthalts eine örtliche Kfz-Versicherung abschließen.

Schadenabwicklung auch von zu Hause aus möglich

Die Schadenabwicklung für Unfälle im Ausland hat sich wesentlich vereinfacht: Alle Autoversicherer der 27 EU-Staaten und der EWR-Mitgliedstaaten (Island, Norwegen und Liechtenstein) sowie der Schweiz haben eigene Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland.

Wurden am Unfallort alle Formalitäten aufgenommen, können Sie die Schadensabwicklung auch von zu Hause aus erledigen. Den Zentralruf der Autoversicherer erreichen Sie unter der Nummer 0800 25 026 00 und aus dem Ausland unter +49 (40) 300 330 300. Hier erhalten Sie die Kontaktdaten des zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten, über den Sie den Schaden bearbeiten lassen können.

Schadenshöhen variieren von Land zu Land – Auslandsschutz sichert Sie ab

Wie gut Sie die Folgen eines Unfalls verkraften, hängt auch davon ab, wie Sie auf das Risiko eines Unfalls im Ausland vorbereitet sind.

Ist der Unfallgegner der Verursacher, so übernimmt seine Versicherung die Entschädigung. Doch die Höhe der Entschädigung ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. In Hinblick auf den Wert des Fahrzeugs und eventuelle Personenschäden kann es deshalb sinnvoll sein, vor einer Auslandsreise einen zusätzlichen Kfz-Auslandsschutz zu vereinbaren. Er sorgt für einen Ausgleich Ihrer Sach- und Personenschäden in der in Deutschland üblichen Höhe.

Da der Fahrer bei einem selbstverursachten Unfall nicht versichert ist, lohnt es außerdem, Ihre Autoversicherung inkl. Fahrerschutz abzuschließen. Dieser Baustein greift auch im Inland und schließt die Lücke im Fall eines selbstverschuldeten Unfalls.

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